Kollegium der FH OÖ

Mitglieder

Das Kollegium der FH OÖ besteht aus 18 Personen und setzt sich wie folgt zusammen:

Leiter des Kollegiums (Akademischer Leiter der FH OÖ)

em. o. Univ.-Prof. DI Dr. Gustav Pomberger
Tel.: +43 5 0804 54150
E-Mail: gustav.pomberger@fh-ooe.at

Stellvertretung des Leiters des Kollegiums

FH-Prof. DI Dr. Heinz Dobler
Tel.: +43 5 0804 22020
E-Mail: heinz.dobler@fh-hagenberg.at

Assistentin Kollegium

Mag. Veronika Hofinger
Tel.: +43 5 0804 54140
E-Mail: veronika.hofinger@fh-ooe.at

6 gewählte Vertreter*innen aus der Kurie der Leiter*innen von Fachhochschul-Studiengängen

FH-Prof. Mag. Dr. Josef Altmann 
FH-Prof. DI Dr. Thomas Müller-Wipperfürth
FH-Prof. DI Dr. Thomas Reiter
Dipl.oec.troph Claudia Probst Ph.D.  
FH-Prof. DI Dr. Margarethe Überwimmer 
FH-Prof. DI Dr. Martin Zauner MSc

6 gewählte Vertreter*innen aus der Kurie des Lehr- und Forschungspersonals

Priv. Doz. FH-Prof. DI (FH) Klaus Altendorfer PhD
FH-Prof. Mag. Dr. Stefan Hinterholzer
FH-Prof. Priv.-Doz. DI Dr. Klaus Schiefermayr
FH-Prof. PD DI Dr. Wolfgang Steiner 
Charlotte Sweet MA MA
FH-Prof. Mag. Dr. Gerold Wagner

4 gewählte Vertreter*innen der Studierenden

Sascha Bauer BSc
Vanessa Hoffellner BSc
Simon Waldhör BA
Xaver Winklehner BSc

Kompetenzen und Aufgaben

Gemäß § 10 Abs 3 FHG idgF hat das Kollegium der FH OÖ folgende Kompetenzen und Aufgaben:

Es wählt

  • die Leitung sowie die Stellvertretung auf Grund eines Dreiervorschlages des Erhalters. Mit Zustimmung des Kollegiums kann dieser Vorschlag auf zwei Personen reduziert werden.

Es berät über und beschließt

  • den Antrag an den Erhalter auf Abberufung der Leitung oder der Stellvertretung oder Stellungnahme zu einer diesbezüglichen Absicht des Erhalters für den Fall, dass diese Organe ihre Aufgaben gröblich verletzt oder vernachlässigt haben oder nicht mehr in der Lage sind, ihre Aufgaben zu erfüllen;
  • Änderungen betreffend akkreditierter Studiengänge im Einvernehmen mit dem Erhalter;
  • Die Einrichtung und Auflassung von Studiengängen und Lehrgängen zur Weiterbildung im Einvernehmen mit dem Erhalter;
  • die Antragstellung zum Budget (Investitions-, Sach- und Personalaufwand) an den Erhalter;
  • strategische Weiterentwicklung von Lehre, angewandter Forschung und Internationalisierung zur Sicherstellung kompetenz- und zukunftsorientierter Studien auf Hochschulniveau im Einvernehmen mit dem Erhalter;
  • Verleihung von im Universitätswesen üblichen akademischen Ehrungen im Einvernehmen mit dem Erhalter;
  • die Erlassung einer Geschäftsordnung und einer Satzung im Einvernehmen mit dem Erhalter;
  • über Beschwerden gegenüber Entscheidungen der Studiengangsleitung.

Es koordiniert

  • Inhaltlich den gesamten Lehrbetrieb;
  • die Sicherung der Qualität der Lehre und Forschung sowie Evaluierung des gesamten Lehrbetriebes samt Prüfungsordnung und Studienpläne;

Der Leitung des Kollegiums gem. § 10 Abs 4 FHG idgF obliegt 

  • sofern es hauptberuflich tätige Personen sind, die Beauftragung und Erteilung von Anweisungen an Mitglieder des Lehr- und Forschungspersonals, um eine ordnungsgemäße Durchführung des Lehrbetriebes sowie eine qualitätsvolle praxisorientierte Ausbildung auf Hochschulniveau sicherzustellen, sowie im Rahmen der Qualitätssicherung die Beauftragung und die Erteilung von fachlichen Anweisungen an Studiengangsleitungen und an Leitungen von akademischen Organisationseinheiten.
  • die Erteilung von Lehraufträgen auf Grund von Vorschlägen oder nach Anhörung des Kollegiums;
  • die Vertretung des Kollegiums nach außen sowie die Vollziehung der Beschlüsse des Kollegiums;
  • Verleihung akademischer Grade und deren Widerruf sowie Nostrifizierung ausländischer akademischer Grade.
  • Vorschläge für die Leitungen von akademischen Organisationseinheiten und von Lehr- und Forschungspersonal an den Erhalter;
  • Beauftragung und Mitwirkung an der Durchführung externer Qualitätssicherungsverfahren im Einvernehmen mit dem Erhalter.