Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs 3 E-GovG

Aus dem Bereich E-Government ist die digitale Signatur durch die Bürgerkarte oder Handysignatur bereits bekannt und kann hier rechtsgültig anstelle einer persönlichen Unterschrift als elektronisches, persönliches Äqivalent genutzt werden.

Die digitale Amtssignatur entspricht seitens einer Behörde dieser rechtsgültigen Unterschrift (Signatur) auf Bescheiden und anderen Dokumenten. Damit wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der FH Oberösterreich handelt.

Die Amtssignatur besteht visuell aus der Bildmarke (vergleichbar mit einem „Rundstempel“) der FH Oberösterreich und dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde. Die FH Oberösterreich stellt darüber hinaus Prüfmechanismen für die elektronische Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für den Ausdruck zur Verfügung.

Die FH Oberösterreich verwendet bei den im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumenten diese Bildmarke:

Prüfung amtssignierter elektronischer Dokumente

Die Echtheit amtssignierter elektronischer Dokumente kann im Internet unter der Adresse http://pruefung.signatur.rtr.at​​​​​​​ geprüft werden.