FAQ Studienbeitragan der FH OÖ

Wie kann ich um Befreiung vom Studienbeitrag aufgrund von Behinderung ansuchen?
Bitte stellen Sie einen kurzen schriftlichen Antrag (zB per E-Mail) an die Studiengangsleitung inkl. Nachweis eines Behinderungsgrad von mind. 50% (entweder Behindertenausweis des Bundessozialamtes, Bescheid über erhöhte Familienbeihilfe). Der Antrag auf Befreiung muss nur einmal für das gesamte Studium gestellt werden.
 
Bin ich bei Bezug von Studienbeihilfe bzw. Selbsterhalterstipendium vom Studienbeitrag befreit?

Nein. Auch dann ist der Studienbeitrag zu bezahlen. Informationen zum möglichen Studienzuschuss finden Sie auf der Seite der Studienbeihilfenbehörde.
 
Kann ich aufgrund von Erwerbstätigkeit um Befreiung vom Studienbeitrag ansuchen?

Nein. Auch dann ist der Studienbeitrag zu bezahlen.
 
Besteht die Möglichkeit bei Berufstätigkeit den Studienbeitrag von der Lohnsteuer abzusetzen?

Ja.
 
Gibt es eine Sozialstaffelung des Studienbeitrags.

Nein.
 
Kann ich mich aufgrund von Mutterschutz/Karenz vom Studienbeitrag befreien lassen, wenn ich mein Studium nicht unterbreche?

Nein. Wenn Sie während Mutterschutz/Karenz als ordentliche/r Studierende/r aktiv sind, müssen Sie den Studienbeitrag bezahlen. Als Unterbrecher/in müssen Sie keinen Studienbeitrag bezahlen.
 
Besteht die Möglichkeit die Rechnung des Studienbeitrags auf meinen Arbeitgeber ausstellen zu lassen?

Nein. Da der Vertragspartner gemäß Ausbildungsvertrag der/die Studierende ist, wird die Rechnung auf den Namen des/der Studierenden ausgestellt.
 
Besteht die Möglichkeit einer Teilzahlung des Studienbeitrags?

Aus organisatorischen Gründen ist dies nicht möglich.
 
Wann ist die letzte Frist zur Bezahlung des Studienbeitrags?

Wir ersuchen Sie um umgehende Bezahlung des Studienbeitrags nach Erhalt der Rechnung. Die absolut letzte Zahlungsfrist für das Wintersemester ist der 31.10. bzw. für das Sommersemester der 31.3. Wenn bis zum 31.10. bzw. 31.3. kein Zahlungseingang vorliegt, so hat dies die Exmatrikulation vom Studium zur Folge. Falls Sie im Zeitraum von 1.-31.10. bzw. 1.-31.3. eine Prüfung ablegen möchten, müssen Sie bitte spätestens 5 Werktage vor der Prüfung den Studienbeitrag überweisen.

Kann ich Prüfungen ablegen oder das Service der FH OÖ (z.B. Zugang zu Lernplattformen) nutzen, wenn ich den Studienbeitrag noch nicht einbezahlt habe?

Nein. Dazu ist die Bezahlung des Studienbeitrags erforderlich.
 
Wenn ich mein Studium für mehrere Semester unterbreche, muss ich jedes Semester erneut um Befreiung vom Studienbeitrag ansuchen?

Nein. Ein einmaliges Ansuchen mit Bekanntgabe des Zeitraumes der Unterbrechung ist ausreichend.

Für Drittstaatsangehörige, die über ein Naheverhältnis zu Österreich gemäß Personengruppenverordnung verfügen, beträgt der Studienbeitrag nicht 726,72€, sondern wie bei EU-Bürgern 363,36€. An wen kann ich mich bei Rückfragen zu diesem Thema wenden? 

Die Rechtsabteilung der FH OÖ (recht@fh-ooe.at) steht von dieser Verordnung betroffenen Studierenden aus Drittstaaten für Rückfragen (z.B. bezüglich der zu liefernden Unterlagen zum Nachweis des Naheverhältnisses) zur Verfügung. 

Wird der bereits bezahlte Studienbeitrag bei frühzeitigem Ausscheiden aus dem Studiengang refundiert?

Nein. Entrichtete Studienbeiträge werden bei frühzeitigem Ausscheiden aus dem Studiengang, aus welchem Grund auch immer, oder Unterbrechung für das laufende Semester nicht - auch nicht aliquot - refundiert.