Ausbildungsvertrag

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist die FH Oberösterreich als Erhalter von FH-Studiengängen und Lehrgängen zur Weiterbildung dazu verpflichtet, bei Aufnahme in einen Studiengang/Lehrgang zur Weiterbildung einen Ausbildungsvertrag mit den Studierenden bzw. den Lehrgangsteilnehmenden abzuschließen.

Als „Erhalter“ werden die Trägereinrichtungen von FH-Studiengängen oder Fachhochschulen in Österreich bezeichnet. Als Erhalter der Studiengänge/Lehrgänge zur Weiterbildung der FH Oberösterreich fungiert die FH OÖ Studienbetriebs GmbH, FN 236729 g mit Sitz in Wels als juristische Personen des privaten Rechts.

Da durch die Aufnahme der Studierenden in einen Studiengang/der Teilnehmenden in einen Lehrgang zur Weiterbildung eine Rechtsbeziehung begründet wird, wird zwischen dem Erhalter des Studiengangs und den Auszubildenden ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen.

Der Ausbildungsvertrag der FH Oberösterreich regelt:

Die FH Oberösterreich verpflichtet sich zur gesetzes- und verordnungsgetreuen Durchführung eines FH-Studienganges bzw. FH-Lehrgangs zur Weiterbildung auf Basis des jeweils aktuell gültigen Antragsdokumentes (Curriculum, Prüfungsordnung, Infrastruktur), zur Umsetzung der definierten Studien-/Ausbildungsstruktur sowie zur Ermöglichung des Abschlusses des Studiums innerhalb der jeweils definierten Regelstudiendauer (das sind idR für Bachelor-Studiengänge 6 Semester, für Master-Studiengänge 4 Semester) sowie zum Abschluss eines Lehrganges zur Weiterbildung im jeweils definierten zeitlichen Umfang. Weiterhin sind Verpflichtungen des Erhalters zur Ausstellung von Dokumenten (Leistungsnachweise, Bestätigungen) sowie zur Einhaltung datenschutzrelevanter Bestimmungen im Ausbildungsvertrag geregelt.

Zusätzlich sind im Ausbildungsvertrag wesentliche Pflichten der/des Studierenden geregelt:

  • Anwesenheitspflichten während der Lehrveranstaltungen und allfällige Ausnahmebestimmungen
  • Regelungen zur Unterbrechung des begonnenen Studiums
  • Einhaltung der Prüfungs- und Abgabetermine
  • Bestimmungen über die Nutzung der von der FH OÖ zur Verfügung gestellten Infrastruktur
  • Einzahlung der Studiengebühr bzw. der Teilnahmegebühr und des ÖH-Beitrags. Der ÖH-Beitrag ist verpflichtend für alle Mitglieder der österreichischen HochschülerInnenschaft einzuheben und an diese abzuführen.
  • Einverständnis zur Verwendung und Weitergabe der persönlichen Daten, soweit es für den Zweck des Studienbetriebes oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist.

Weitere Vertragsinhalte:

  • Gerichtsstand (Wels)
  • Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflichten
  • Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte

Der Ausbildungsvertrag wird in zweifacher Ausfertigung erstellt, wobei ein unterzeichnetes Exemplar beim/bei der Studierenden verbleibt, ein Exemplar verbleibt im Studierendenakt des Erhalters.  Zur Aufnahme in den Studiengang gilt neben der Retournierung des Ausbildungsvertrages auch die fristgerechte Einzahlung der Studiengebühr und ÖH-Beitrags als Voraussetzung.

Nähere Informationen zu den Studiengebühren finden Sie hier: <link studieren kosten>www.fh-ooe.at/studieren/kosten/