Praktische Informationen

Einreise nach OÖ

Vor der Einreise nach Österreich beachten Sie bitte die fremdenrechtlichen Bestimmungen für Visa und Aufenthaltstitel (für Studierende). Nach der Ankunft sind die melderechtlichen Vorschriften einzuhalten und der Wohnort ist innerhalb von drei Tagen beim zuständigen Magistrat bzw. Gemeinde-/Stadtamt zu melden.

Die Datenbank Einreise und Aufenthalt  für Student/innen und Forscher/innen soll Sie dabei unterstützen, das für Sie passende Visum bzw. den für Sie passenden Aufenthaltstitel zu finden. Bitten starten Sie im nächsten Schritt die Abfrage und wählen Sie den für Sie zutreffenden Button aus. Durch Klicken auf die betreffende Personengruppe erhalten Sie nähere Informationen über die erforderlichen Einreise- oder Aufenthaltstitel.

Aufgrund der aktuell ergriffenen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 sind Verlängerungs- und Zweckänderungsanträge auf postialischem oder elektronischem Wege bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde einzubringen.

Für weitere Fragen zum Fremdenrecht kontaktieren Sie bitte den den Oead unter: info@oead.at 

Finanzielles

Studienbeitrag

Für Studierende aus EU- und EWR-Staaten*: 363,36 EUR pro Semester + 20,70€ ÖH Beitrag
Für Studierende aus Drittstaaten**: 726,72 EUR pro Semester + 20,70€ ÖH-Beitrag (Stipendien vorhanden)

*Studienbeitrag für Studierende aus EU- und EWR-Staaten betrifft:

 ** Studienbeitrag für Studierende aus Drittstaaten betrifft:
Staatsangehörige aus Drittstaaten, die nicht in die Personengruppenverordnung fallen.

Lebenserhaltungskosten

Die Wohnkosten können je nach Fakultätsstandort unterschiedlich ausfallen. Abhängig vom persönlichen Lebensstil bzw. Wohnort variieren die monatlichen Lebenserhaltungskosten und liegen im Durchnitt zwischen EUR 600 und EUR 850. 

Zum Beispiel:

Wohnen inkl. Heizung & Strom EUR 250-450
Lebensmittel EUR 220
Öffentliche Verkehrsmittel EUR 20
Ausgaben für Bücher/Persönliches EUR 70
Krankenversicherung ca. EUR 60

Stipendien & Förderungen
Informationen über mögliche Stipendien und Förderungen für Incomings/Outgoings finden Sie unter www.grants.at. Grants.at ist österreichs größte Online-Datenbank für Stipendien (inkl. Forschung) für alle akademischen Bereiche.

Outgoing Studierende der FH OÖ finden weitere Infos zu Erasmus+ und IPS Förderungen hier

Krankenversicherung

Krankenversicherung in Österreich
Österreich hat ein gutes öffentliches Gesundheitssystemes mit lokalen Versicherungsträgern (Gebietskrankenkassen) in allen neun Bundesländern. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen ausländische Krankenversicherungsträger in Ihrem Heimatland die medizinische Betreuung im Krankheitsfall. Darum empfehlen wir zuerst eine Kontaktaufnahme mit Ihrem Krankenversicherungsträger in Ihrem Heimatland, ob dies zutrifft. 

Wenn Sie StudentIn oder ForscherIn eines EU/EWR Landes oder der Schweiz und BesitzerIn einer gültigen nationalen Krankenversicherung in Ihrem Heimatland sind, dann müssen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger um eine Europäische Krankenversicherungskarte ansuchen.

Studierende eines Bachelor- oder Masterstudienganges sowie Studierende von Vorstudienlehrgängen, die nicht in diese Kategorie fallen, müssen eine "Studierendenselbstversicherung" bei der relevanten Gebietskrankenkasse beantragen. Die Kosten für diese Krankenversicherung belaufen sich derzeit auf EUR 57 im Monat.

Service für Studierende

Welcome2Upper Austria Service Center

Das Service Center Welcome2Upper Austria ist eine Initiative der Upper Austrian Business Agency, die im Rahmen des Netzwerkes Human Resources internationalen Arbeitskräfte und Studierende bei der Ansiedlung in Oberösterreich unterstützt.

Das Service Center Welcome2Upper Austria bietet daher umfassende Informationen an, die von der Vorbereitung bis zur Durchführung des Umzugs reichen.

Serviceleistungen:

  • Beratung und Unterstützung bei allen Fragen rund um einen beruflichen und privaten Start in Oberösterreich
  • Informationsmaterial (z. B. Pocket guides, Informationsblätter)
  • Unterstützung in Zusammenarbeit mit Behörden
  • Individuelle, maßgeschneiderte Informationen (z. B. Aufenthaltserlaubnis, Sprachkurse, Bankangelegenheiten, Mobilität)
  • Workshops und Veranstaltungen zur Einführung lokaler Gegebenheiten (z. B. soziale Sicherheit, Steuersystem, Arbeitsrecht)
  • Aktivitäten zur Integrationsförderung (z. B. Tagesausflüge, gesellige Abende)

Kultur
In Österreich gibt es verschiedene Ermäßigungen zB für Theaterkarten, Konzert- und Museumsbesuche u.v.m. für Studierende. Weitere Informationen erhalten Sie über das Sozialreferat der der ÖH (Österreichische Hochschülerschaft) und die Regionalbüros des OeADs.

Für Studierende sind reduzierte Tickets für Theater, Konzerte und Kino erhältlich. Weitere Infos erhalten Sie bei der ÖH Ihres Standortes

Sport
Informationen gibt es beim FH OÖ Sportsteam.

Reisen
STA-Travel bietet Studierendenermäßigungen an.  

Arbeiten in ÖsterreichUnselbständige Beschäftigung mit Dienstvertrag

Studierende aus EU/EWR Staaten können in Österreich ohne Beschäftigungsbewilligung einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Ausnahme: kroatische Staatsbürger benötigen bis 2020 eine Beschäftigungsbewilligung (siehe unten).

Studierende aus Nicht-EU-Ländern, die sich mit einer "Aufenthaltsbewilligung Studierende" in Österreich aufhalten, benötigen eine Beschäftigungsbewilligung um in Österreich zu arbeiten. Dies ist an einige Bedingungen geknüpft: 

  • Max. 10 Stunden/Woche (Bachelor-Studierende) bzw. 20 Stunden/Woche (Master-Studierende) ohne Arbeitsmarktprüfung
  • Darüber hinaus nur mit Arbeitsmarktprüfung
  • Beschäftigungsbewilligung muss im Voraus vom Arbeitgeber beim AMS beantragt werden
  • Weitere Infos auf der Seite des OeAD und des AMS.

 Ausnahmen vom Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), bei denen keine Beschäftigungsbewilligung benötigt wird

  • Tätigkeiten im Rahmen von Austausch- oder Forschungsprogrammen der Europäischen Union
  • Tätigkeiten in der wissenschaftlichen Lehre und Forschung

 Sonderregelung Volontariat/Berufspraktikum

  • Berufspraktikum: für Projekte/Praktika, die im Studienplan vorgeschrieben sind, wird keine Beschäftigungsbewilligung benötigt, eine Anzeigenbestätigung reicht aus
  • Volontariat: ohne Arbeitspflicht und ohne Entgeltanspruch bis zu drei Monate im Kalenderjahr, Anzeigenbestätigung reicht aus
  • Anzeigenbestätigung beim AMS (muss vom Betrieb spätestens 2 Wochen vor Beginn der Tätigkeit beim AMS angezeigt werden, Kostenpunkt ca. € 20,-)

 Studierende aus Nicht-EU-Ländern, die sich mit einem Visum D in Österreich aufhalten

  • Die Zulässigkeit einer Erwerbstätigkeit (z.B. Volontariat, Praktikum) muss ausdrücklich beantragt und von der Behörde am Visum vermerkt werden

Aufenthaltsbewilligung Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit

  • Für vom AuslBG ausgenommen Erwerbstätigkeiten (Lehr- Forschungstätigkeit), wenn keine Zulassung an der Fachhochschule/Universität

Rot-Weiß-Rot – Karte „Studienabsolvent“

  • Für AbsolventInnen eines Masterstudiums (oder Diplomstudiums zumindest ab dem 2. Studienabschnitt) in Österreich
  • Beabsichtigte Beschäftigung entspricht der Ausbildung
  • Monatliches Bruttoentgelt von mindestens 45% der Höchstbeitragsgrundlage gemäß §108 Abs. 3 ASVG,- zzgl. Sonderzahlungen. Für das Jahr 2014 € 1.998,--
  • ArbeitgeberInnenerklärung nach Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG)
  • Antrag vor Ablauf der Aufenthaltsbewilligung/Bestätigung zur Arbeitssuche bei Aufenthaltsbehörde
  • Bis zu 6 Monate vorübergehende Aufenthaltsbestätigung für Arbeitssuche möglich (entspricht nicht einem Aufenthaltstitel!) wenn Finanzierung, Krankenversicherung und Unterkunft nachgewiesen werden können

Rechtsgrundlage

Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG, in der Fassung BGBl. I 78/2007)

Weitere Informationen

Kontakt AMS

AMS OÖ Ausländerinnenfachzentrum,
Tel: +43/732/6963-0, Fax: +43/732/6963-20990
E-Mail: afz.oberoesterreich@ams.at