Bewerbung
Zugangsvoraussetzungen
Ein internationaler Schul- oder Studienabschluss kann in Österreich entweder aufgrund einer bilateralen Vereinbarung, eines Nachweises von Studienzeiten oder einer Nostrifizierung als gleichwertig anerkannt werden. Der Nachweis der Hochschulreife ist also abhängig vom Herkunftsland. Detailinformationen zu den einzelnen Ländern und Abschlüssen können auf www.anabin.de nachgelesen werden. Jeder Fall muss von uns individuell geprüft werden.
Grundsätzlich gilt:
- Für Bachelor-Studiengänge: Maturazeugnis (oder Vergleichbares)
- Für Master-Studiengänge: Die meisten Studiengänge an der Fachhochschule Oberösterreich sind konsekutiv aufgebaut. Das bedeutet, es besteht ein fachlicher Zusammenhang zwischen einem Bachelor- und dem aufbauenden Master-Studium. Die Zugangsmöglichkeiten zu den Master-Studiengängen stehen AbsolventInnen aus jeweils „verwandten“ Bachelor-Studiengängen in anderen Hochschulen im In- und Ausland offen. Fallweise müssen nach Absprache mit der Studiengangsleitung fehlende ECTS-Punkte in bestimmten Fachrichtungen nachgeholt werden.
Zusatzinformationen für internationale BerwerberInnen
Je nach Studiengang sind Sprachzertifikate für Deutsch (mind. B2 oder der Vorstudienlehrgang) sowie Englisch (Toefl, IELTS Zertifikat) vorzulegen. Der Nachweis der Hochschulreife ist abhängig vom Herkunftsland, Detailinfos erteilen ANABIN oder das Bundesministerium für Wissenschaft.
Von BewerberInnen aus folgenden Ländern werden zum Nachweis einer einschlägigen beruflichen Qualifikation nach § 4 Abs 4 FHStG bzw. zum Nachweis der allgemeinen Universitätsreife nach § 4 Abs 5 FHStG ausschließlich beglaubigte Dokumente akzeptiert:
- Afrika gesamt (vor allem Nordafrika und Westafrika z.B. Ägypten, Libyen)
- Bangladesch
- China
- Iran
- Kosovo
- Mongolei
- Pakistan
- Sri Lanka
- Vietnam
Notwendig ist die „volle diplomatische Beglaubigung“:
- Beglaubigung der Urkunde durch zuständiges Fachministerium (z.B. Bildungsministerium) des Herkunftsstaats
- Überbeglaubigung durch Außenministerium des Herkunftsstaats
- Apostille der österreichischen Vertretungsbehörde im Herkunftsstaat
StudienwerberInnen aus China haben die Möglichkeit, sich an die akademische Prüfstelle in Peking (APS Peking) zu wenden. Alle zulassungsrelevanten Dokumente können dort auf ihre Echtheit und Plausibilität geprüft werden. Termine gibt es jeweils innerhalb einer Prüfwoche pro Semester. Details unter https://www.aps.org.cn/internationale-kooperationen/oesterreich.
Studienbeitrag
Für Studierende aus EU- und EWR-Staaten*: 363,36 EUR pro Semester + ÖH Beitrag
Für Studierende aus Drittstaaten**: 726,72 EUR pro Semester + ÖH-Beitrag (Stipendien vorhanden)
*Studienbeitrag für Studierende aus EU- und EWR-Staaten betrifft:
- Staatsangehörige von EU und EWR Staaten (https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.991094.html)
- Schweizer StaatsbürgerInnen
- Personen aus Drittstaaten, die lt. FHStG §2 unter die Personengruppe gemäß §1 der Personengruppenverordnung (BGBl II Nr. 340/2013 idgF.) fallen
** Studienbeitrag für Studierende aus Drittstaaten betrifft:
Staatsangehörige aus Drittstaaten, die nicht in die Personengruppenverordnung fallen.
Sprachkenntnisse
Wir verstehen, dass Ihr Unterricht an der Universität möglicherweise vollständig auf Englisch unterrichtet wurde, jedoch hat die Fachhochschule Oberösterreich (FH OÖ) eine Sprachpolitik, bei der alle Bewerber*innen (mit Ausnahme der Nationalitäten der USA, Kanada, Großbritannien, Irland, Australien und Neuseeland) ein offizielles und aktuelles (2 Jahre) IELTS (min. 6.0) oder TOEFL (min. 78 Punkte) Englisch-Zertifikat vorlegen müssen. Ein TOEIC-Zertifikat wird nicht akzeptiert. Für Deutsch muss ein Zertifikat (mindestens B2) vorgelegt werden. Wenn Sie einen TOEFL-Test ablegen, können Sie den TOEFL-Code unserer Universität (9775) verwenden, um die Ergebnisse direkt an unsere Einrichtung schicken zu lassen.
Beglaubigung und Übersetzung
Die Beglaubigung bestätigt die Authentizität von Dokumenten, Unterschriften und der Ausstellungsbehörde. Je nach Herkunftsland sind drei verschiedene Szenarien möglich (keine Beglaubigung notwendig, Beglaubigung in Form einer Apostille oder volle diplomatische Beglaubigung). Es werden Originaldokumente in Deutsch und Englisch akzeptiert. Nähere Informationen über Legalisierungsanforderungen für einzelne Staaten finden Sie unter Austrian Federal Ministry of Science and Research, NARIC (National Academic Recognition Information Centre) AUSTRIA.
Was sind die 5 Schritte zum Studium an der FH Oberösterreich?
1. Informieren
Gute Information ist die Basis für die richtige Studien- und Berufswahl. Website, Social Media oder Gespräche mit ProfessorInnen und Studierenden, Info-Tage zeigen vielfältige Einblicke.
2. Bewerben
Gleich online die Unterlagen senden. Die Bewerbung ist an zwei Studiengängen parallel möglich.
3. Aufnahmeverfahren
BewerberInnen aller Studiengänge, die die formalen Voraussetzungen erfüllen, werden zu einem Gespräch eingeladen. Ein weiterer Bestandteil kann ein Potentialtest oder/und ein Portfolio sein.
4. Feedback
BewerberInnen erhalten entweder sofort eine Zusage oder werden auf einer Warteliste gereiht, Feedback kommt bis spätestens drei Wochen nach dem Aufnahmeverfahren.
5. Studienbeginn
Der Start ins Studium beginnt mit studiengangsspezifischen Einführungsveranstaltungen und Info-Events zum Leben am Campus.
Bewerbungs-Deadlines
30. Juni für EU-Bürger*innen
31. Mai für Nicht-EU-Bürger*innen
Deadlines gelten nicht für die Studiengänge:
Medientechnik und -design, Soziale Arbeit, Sustainable Energy Systems, Innovation and Product Management, Global Sales and Marketing, Medical Engineering.
Beglaubligte Unterlagen können aufgrund der aktuellen Covid-19 Situation nachgereicht werden.
Aufgrund der längeren Bearbeitungszeiten für Visumsanträge können für Nicht-EU-BürgerInnen die jeweiligen Bewerbungsfristen verkürzt sein.
Bewerbungen die nach der Deadline einlangen, werden nach Maßgabe freier Studienplätze behandelt.