Urheberrecht für Lehrende - was ist zulässig in Lehre und Forschung.Peter Burgstaller

Das Urheberrecht regelt die Freiheit in Lehre und Forschung recht starr und kasuistisch. Seit 1.1.2016 ist dieser Rechtsbereich zudem völlig neu geregelt. Mit dem Vortrag sollen die Eckpunkte der zulässigen Nutzung vor allem von fremden Inhalten in Lehre und Forschung dargestellt werden. Vom zulässigen Zitat bis hin zur Nutzung von fremden Unterlagen im Moodle/Ilias, oder im Vortrag.

Zur Person

Peter Burgstaller ist seit 2000 selbständiger Rechtsanwalt in Linz. Seit 2004 gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen und Medienwesen sowie seit 2010 Fachhochschulprofessor für IT- und IP-Recht an der FH OÖ Fakultät Hagenberg. Er ist zudem Autor mehrerer Fachbücher zum Thema IT- und IP-Recht, u.a. des 2017 erscheinenden juristischen Fachbuchs „Urheberrechtsfibel für Lehrende an (Hoch-)Schulen – 80 Fragen und Antworten“.

Zur Veranstaltung

ExpertInnenforum Hochschuldidaktik
Vortrag Urheberrecht für Lehrende – was ist zulässig in Lehre und Forschung
Mittwoch, 18. Oktober 2017
18:00 Uhr
FH OÖ Fakultät Linz, Garnisonstraße 21, 4020 Linz
Achtung Raumänderung: der Vortrag findet im Hörsaal 2, Erdgeschoß Bauteil A statt!
Teilnahme kostenlos

Um verbindliche Anmeldung wird gebeten an:
hochschuldidaktik@fh-ooe.at

 

Veranstaltungsrückblick

Vortrag von FH-Prof. Dr. Peter Burgstaller am 18. Oktober 2017 am FH OÖ Campus Linz:

Interview mit FH-Prof. Dr. Peter Burgstaller: