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Uni- und FH-AbsolventInnen im Beamtendienstrecht gleichgestellt!

Die Fachhochschul-Konferenz (FHK) freut sich über die volle Anerkennung der FH-Absolventen im Beamtendienstrecht und dankt Bundesministerin Doris Bures und Bundesminister Dr. Johannes Hahn für ihre Unterstützung

Mit der am 4. Juli im Parlament beschlossenen Dienstrechts-Novelle wurde, nach mehr als einem Jahrzehnt der Bemühungen, ein wichtiger Meilenstein für das Ansehen der österreichischen Fachhochschulen und seiner Studierenden gesetzt.

Durch die Novelle wurden alle AbsolventInnen von FH-Diplom- und Masterstudiengängen ihren Uni-Pendants im öffentlichen Dienst lückenlos gleichgestellt. FH-AbsolventInnen können sich jetzt auf Posten der Verwendungsgruppe A1 bewerben.
Damit wurde einer langjährigen Forderung der FHK entsprochen. Die völlige Anerkennung der FH-Studierenden und AbsolventInnen sowie des Gesamtsektors wird nun auch im Dienstrecht der Bundesbeamten manifest.

Im Rahmen eines Pressegesprächs von BM Dr. Johannes Hahn und der FHK am Donnerstag, bedankte sich der Präsident der FHK, Prof. Mag. Werner Jungwirth, bei BM Hahn für dessen Unterstützung und Forcierung der vorbehaltlosen Gleichstellung von FH-AbsolventInnen und der damit einhergehenden Erfüllung des wichtigen FHK-Anliegens.


Rückfragehinweis:
Mag. Kurt Koleznik,
Generalsekretär FHK;
Tel.: 01/890 6345-10