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Laborordnung für den Fachbereich Elektrotechnik, Fachbereich Mess- und Regelungstechnik

Geltungsbereich

  • Die nachfolgende Laborordnung ist für alle Labors und Lehrräume mit Laborcharakter (FUP-Räume, Werkstätten, temporäre für Arbeiten der Fachbereiche genutzte Räume) des Fachbereichs Elektrotechnik sowie Mess- und Regelungstechnik gültig

Organisation

  • FH-Prof. DI Dr. Mario Jungwirth (Fachbereichsleitung)
  • Ing. Christian Hollinetz (Technikkoordinator)

Mitgeltende Vorschriften

Gültigkeitsbereich

  • Die Laborordnung gilt für alle Personen, die in den genannten Räumen des FB ET tätig sind. Auch für Techniker*innen, Haupt- und Nebenberufliche Mitarbeiter*innen, sowie Forschungspersonal gilt diese Laborordnung für alle Bereiche, ausgenommen es existieren für spezielle Personengruppen anderslautende schriftliche Zusatzvereinbarungen. Alle nicht explizit anders geregelten Sachverhalte bleiben gemäß Laborordnung anwendbar.

Einleitung

Diese Laborordnung soll eine der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit entsprechende Nutzung der Labors sicherstellen. Erreicht wird diese Nutzung durch sach- und fachkundigen Umgang mit Einrichtung, Anlagen und Geräten sowie durch einen sparsamen Verbrauch von Energie, Wasser und Verbrauchsmaterialien. Das Befolgen der Laborordnung gewährleistet:

  • den Erhalt von Gesundheit und Sicherheit der Laborbenutzer*innen,
  • die Vermeidung von Unfällen,
  • die Vermeidung unnötiger Umweltbelastungen,
  • die Sicherheit und Sauberkeit der Laborräume und Geräte.

Die Laborordnung ist von den Nutzer*innen zur Kenntnis zu nehmen und zu befolgen.

Bei einem Verstoß gegen die Pflichten gemäß den vorliegenden Bestimmungen kann dem*der Nutzer*in die Arbeitserlaubnis entzogen werden.

Unterweisungspflicht für Studierende

Die Lehrenden von Labor- und Projektveranstaltungen unterweisen die Studierenden und Praktikant*innen spätestens zu Beginn des Laborzutritts über die Gefahren des elektrischen Stromes, die Grundregeln der Unfallverhütung, über das Verhalten im Labor und über alle Richtlinien für einen geordneten und sicheren Betrieb oder/und versichern sich über den erbrachten Nachweis dieser Kenntnisse in Form der Online-Laborsicherheitstests.

Ohne die nachweisliche Unterweisung dürfen die Studierenden und Praktikant*innen die Labors und genannten Räume nicht betreten und können somit an den Veranstaltungen nicht teilnehmen.

Mutterschutz

  • Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen dem*r Übungsleiter*in vor dem Labor darüber informieren, da besondere Arbeitseinschränkungen gelten.

Zutritt zu den Labors

  • Der Zutritt zu den Labors ist Unbefugten verboten. Das heißt, dass der Zutritt nur im Beisein eines*r Übungsleiter*in oder in deren Kenntnis erlaubt ist.

Allgemeine Richtlinien für die Laborbenutzung

  • Die Kenntnis dieser Laborordnung und der positive Abschluss des Sicherheitstests sind Voraussetzung für den Zutritt zu genannten Räumen.
  • Das Mitbringen von Getränken und Speisen und deren Genuss in Laborräumen ist ausnahmslos verboten.
  • Sämtliche Geräte in den Labors dürfen nur nach erfolgter Einschulung durch die zuständigen FB-Techniker*innen bzw. Hauptnutzer*innen in Betrieb genommen werden.
  • Es sind die in den bei den Geräten aufliegenden Bedienungsanleitungen angeführten Gefahrenhinweise zu beachten. Gerätespezifische Warnhinweise sind an den jeweiligen Geräten angebracht und sind ebenfalls zu befolgen.
  • Am Ende jeder Lehrveranstaltung bzw. Arbeit sind sämtliche verwendeten Geräte an ihren ursprünglichen Platz zurückzustellen. Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Messgeräte abgeschaltet sind. Die Gas-, Luft- und Wasserzufuhr ist abzudrehen.
  • Der*die Nutzer*in hat sich nicht nur abzumelden, sondern muss den PC auch ausschalten.
  • Für Schäden aller Art, die durch Fahrlässigkeit seitens der an den Lehrveranstaltungen teilnehmenden Studierenden auftreten, wird keinerlei Haftung übernommen.
  • Bei der Durchführung der Versuche ist den Arbeitsvorschriften und den gegebenen Anweisungen Folge zu leisten. Die Durchführung von Versuchen nach eigenen ungeprüften Vorschriften ist verboten.
  • In der Nähe rotierender Maschinenteile ist erhöhte Vorsicht geboten. Lange Haare, Krawatten etc. sind zu schützen.
  • Es sind von Seiten der Lehrveranstaltungsteilnehmer*innen in ihrem eigenen Interesse alle Vorkehrungen zu treffen, die die Unfallgefahr im Labor herabsetzen.
  • Es existieren Versuchseinrichtungen, die aus Gründen der Zugänglichkeit für Messzwecke in nur begrenztem Umfang abgesichert werden können. Darauf ist von den Lehrenden ausdrücklich hinzuweisen und diesen Anweisungen ist ausnahmslos Folge zu leisten.
  • Es ist alles zu vermeiden, was Geräten und Bauteilen schaden könnte. Eventuell auftretende Schäden sind sofort den Lehrenden und dem zuständigen Technikerpersonal zu melden.
  • Vor dem Einschalten ist zu überprüfen, ob bei den Messgeräten der richtige Messbereich gewählt wurde und ob die Messgeräte richtig angeschlossen sind.
  • Bei jeder Übungsanordnung sind die entsprechenden Grenzwerte zu beachten.
  • Es ist den Anweisungen der Lehrenden unbedingt Folge zu leisten.
  • Die Fluchtwege sind stets freizuhalten.

PSA = Persönliche Schutzausrüstung

Alleinarbeit

  • FH-Mitarbeiter*innen (Karte mit P-Nummer)
    Es gilt die „Regelung Alleinarbeit allgemein“.
  • Studierende (Karte mit S-Nummer)
    Die Alleinarbeit von Studierenden in den Labors ist verboten

Sicherheit, Sicherheitseinrichtungen

  • Der Schaltungsaufbau und sämtliche Schaltungsveränderungen sind stets im spannungsfreien Zustand vorzunehmen. Davon ausgenommen sind nur Übungen, die ausschließlich unter der Verwendung von Schutzkleinspannungen durchgeführt werden. Die folgenden 5 Sicherheitsregeln sind einzuhalten:
  1. Allpolig und allseitig Freischalten.
  2. Gegen Wiedereinschaltung sichern.
  3. Spannungsfreiheit allpolig feststellen.
  4. Erden und kurzschließen.
  5. Benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.
  • Blanke spannungsführende Teile der Schaltung sind grundsätzlich zu vermeiden. Unbedingt notwendige Aufbauten sind so anzuordnen, dass ein zufälliges Berühren ausgeschlossen wird (Abdeckung).
  • Es sind ausschließlich die im Labor vorhandene Einrichtung bzw. Anlagen zu verwenden. Die Verwendung privater Ausrüstung ist verboten.
  • Einschalterlaubnis, Schaltungsfreigabe: Die Einschalterlaubnis ist von dem*r Übungsleiter*in einzuholen.
  • Jede Person, die Anlagen bzw. Schaltungen unter Spannung setzt, muss sich davon überzeugen, dass sich keine anderen Personen im Bereich des Stromkreises befinden. Dies gilt insbesondere bei blanken Teilen.
  • Es gibt besonders gefährliche Anlagen und Aufbauten mit Spannungen > 60V DC bzw. 25 V AC und zusätzliche mechanische Gefährdungen wie Einzug-, Schnitt- und Quetschgefahr. Die Verwendung dieser Anlagen und Aufbauten ist ausschließlich im direkten Beisein von Lehrenden und unter Beachtung der zusätzlich anzuwendenden Sicherheitsvorschriften (Aufkleber, angebrachte Sicherheitsvorschriften und dergleichen) erlaubt.
  • Ständige Aufbauten (Test- und Versuchsaufbauten) dürfen nicht verändert werden und nur unter der Aufsicht von Lehrenden betrieben werden.
  • In der Nähe rotierender Maschinenteile ist erhöhte Vorsicht geboten. Lange Haare sind zu schützen. Weite Kleidung ist abzulegen.
  • Bei der Verwendung von Maschinen ist die persönliche Schutzausrüstung zu verwenden. Bei der Verwendung spanabhebender Maschinen sind Schutzbrillen zu tragen.
  • Jeder Laborübungsplatz ist mit einem Not-Aus-Schalter und einem FI-Schutzschalter ausgestattet. Bei der Gefährdung von Personen sind die Not-Aus-Schalter sofort zu betätigen.
  • An Anlagen angebrachte Schutzeinrichtungen (Abdeckungen usw.) dürfen nicht entfernt oder unwirksam gemacht werden.

Erste Hilfe, Brandfall

  • Es sind alle Personen verpflichtet, sich und andere vor Schäden zu schützen. Beim Eintritt eines Notfalls ist der Notfallplan „Elektrounfall“ zu beachten.

Ordnung und Sauberkeit

  • Die Laborplätze sind nach den Übungen aufgeräumt zu hinterlassen. Speisen und Getränke dürfen weder ins Labor mitgenommen noch konsumiert werden.
  • Nicht benötigte Kleidung bzw. andere Materialien sind in den vorhandenen Spinden zu verwahren.
  • Im Labor herrscht absolutes Rauchverbot.

Sonstiges

  • Das Missachten der Laborordnung führt zum Ausschluss des*der Studierenden von der Lehrveranstaltung.
  • Das Entfernen von Laboreinrichtung bzw. Anlagen, Einrichtung und Messgeräten ist ohne die Erlaubnis der Laborverantwortlichen verboten.
  • Für alle Schäden aller Art, die durch Fahrlässigkeit seitens der an den Übungen teilnehmenden Studierenden auftreten, wird keine Haftung übernommen.