Richtlinien REM und DILSpezielle Richtlinien für die einzelnen Labors

REM (Rasterelektronenmikroskop-Labor)

PSA für das Arbeiten im REM:

  • Geschlossenes Schuhwerk
  • Schutzbrille

Das Arbeiten am Konfokalmikroskop, REM und FEM darf nur nach erfolgreich durchgeführter Einschulung und unter Aufsicht eines Hauptusers (siehe Listen im Anhang) erfolgen.

Für Kaltbruchversuche wird Flüssigstickstoff eingesetzt. Beim Hantieren mit Flüssigstickstoff ist entsprechende Schutzbekleidung (Gesichtsschutz, Handschuhe = PSA) zu tragen.

Der Umgang mit Gasflaschen hat unter höchster Sorgfalt zu erfolgen. Gasflaschen müssen vorschriftsmäßig gesichert werden.

DIL (Dilatometer-Labor)

PSA für das Arbeiten im WSA:

  • Geschlossenes Schuhwerk
  • Schutzbrille oder Gesichtsschild
  • Kälteschutzhandschuhe

Die Durchführung von Dilatometerversuchen ist nur nach einer entsprechenden Einschulung durch den zuständigen Techniker oder einem entsprechend eingeschulten wissenschaftlichen Projektmitarbeiter (siehe Listen im Anhang) gestattet.

Sollten bei der eigenständigen Durchführung von Versuchen Probleme oder Abweichungen vom geplanten Versuchsablauf auftreten, so ist unbedingt ein FB-Techniker oder ein mit dem Gerät vertrauter wissenschaftlicher Projektmitarbeiter (siehe Listen im Anhang) davon in Kenntnis zu setzen. Eigenständige Änderungen am Versuchsaufbau sind aus Sicherheitsgründen (für Mensch und Maschine) zu unterlassen.

Umrüstungsarbeiten dürfen nur durch den zuständigen FB-Techniker bzw. durch einen entsprechend eingeschulten wissenschaftlichen Projektmitarbeiter durchgeführt werden.

Andere Arbeiten mit Geräten ohne Bezug zum Dilatometerbetrieb sind in diesem Raum grundsätzlich untersagt.

Die terminliche Abstimmung, insbesondere bei Umbauten des Gerätes, hat mit dem Laborverantwortlichen (siehe Listen im Anhang) zu erfolgen.

Für den Betrieb des DIL im DSC-Modus wird Flüssigstickstoff eingesetzt. Beim Hantieren mit Flüssigstickstoff ist entsprechende Schutzbekleidung (Gesichtsschutz, Handschuhe = PSA) zu tragen.

Der Umgang mit Gasflaschen hat unter höchster Sorgfalt zu erfolgen. Gasflaschen müssen vorschriftsmäßig gesichert werden.