Richtlinien KSTSpezielle Richtlinien für die einzelnen Labors

KST (Kunststofftechnikum)

PSA für das Arbeiten im KST:

  • Geschlossenes Schuhwerk
  • Schutzbrille oder Gesichtsschild
  • Hitzeschutzhandschuhe

Das Arbeiten von Studierenden an Geräten und Anlagen im Kunststofftechnikum ist nur nach erfolgter Einschulung durch einen fachkundigen HBL, Techniker oder wissenschaftlichen Projektmitarbeiter gestattet. Vor der Aufnahme von Arbeiten an einem Gerät des Kunststofftechnikums ist der zuständige Betreuer (HBL, wissenschaftlicher Mitarbeiter) bzw. FB-Techniker in Kenntnis zu setzen.

Beim Arbeiten im Kunststofftechnikum ist das Tragen einer Schutzbrille, einer entsprechenden Schutzkleidung (PSA) sowie von geschlossenen Schuhen Vorschrift.

Im Kunststofftechnikum werden Kunststoffe im plastifizierten Zustand verarbeitet. Das Berühren heißer Anlagenteile (bis zu 400°C bei Rheometer, Extruder oder Thermoformstationen möglich) ist zu unterlassen, da Verbrennungsgefahr besteht. Gefahr besteht des Weiteren durch Verbrennungen aufgrund heißer Kunststoffteile und –schmelzen.

Für Kryobruchversuche wird Flüssigstickstoff eingesetzt. Beim Hantieren mit Flüssigstickstoff ist entsprechende Schutzbekleidung (Gesichtsschutz, Handschuhe = PSA) zu tragen.