Richtlinien SZ und SPSpezielle Richtlinien für die einzelnen Labors

Solarzellen-Labor (SZ)

Das Betreiben der Gaschromatographen ist nur im Beisein des zuständigen Technikers, FBL oder eines fachlich unterwiesenen HBL, NBL oder wissenschaftlichen Projektmitarbeiters gestattet.

Sicherheitseinrichtungen

  • 2 Tischabzüge mit Warneinrichtung 
    8 Deckenabsaugstellen 
    max. Luftabsaugvolumenstrom: v = 1480 m³/h
  • Brandmelder
  • Notdusche

Eingesetzte Arbeitsstoffe:

  • N2, O2, CH4, He, Druckluft
  • Aluminiumsulfat-Hydrat, Calciumchlorid-Dihydrat, Kaliumaluminiumsulfat, Magnesiumchlorid-Hexahydrat, Natriumsulfat-Decahydrat

Um den Betrieb mit brennbaren Gasen sicher zu gestalten, darf die Gaskonzentra-tion 10% der unteren Explosionsgrenze (UEG) nicht überschreiten.

Spektroskopie-Labor (SP)

Das Betreiben der Spektrometers ist nur im Beisein des zuständigen Technikers, FBL oder eines fachlich unterwiesenen HBL, NBL oder wissenschaftlichen Projektmitarbeiter gestattet. Für den Betrieb des Spektrometers wird flüssiger Stickstoff eingesetzt. Beim Hantieren mit Flüssigstickstoff ist entsprechende Schutzkleidung (Gesichtsschutz, Handschuhe, ..) zu tragen.

Sicherheitseinrichtungen

  • Brandmelder

Eingesetzte Arbeitsstoffe

  • Flüssiger Stickstoff
  • im Gerät Laser Kl. 2