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Laborordnungen für die Labors des Fachbereich Werkstofftechnik

Geltungsbereich

  • Die nachfolgende Laborordnung ist für alle Labors des Fachbereichs Werkstofftechnik gültig.

Organisation

  • FH-Prof. Priv.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. mont. Gernot Zitzenbacher (Fachbereichsleitung)
  • Ing. René Geber (Technikkoordinator)
  • Ing. Markus Gillich (Techniker)
  • Alexander Syrowatka (Techniker)

Mitgeltende Vorschriften

Alleinarbeit

Einleitung

Diese Laborordnung soll eine der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit entsprechende Nutzung der Labors sicherstellen. Erreicht wird diese Nutzung durch sach- und fachkundigen Umgang mit Einrichtung, Anlagen und Geräten sowie durch einen sparsamen Verbrauch von Energie, Wasser und Verbrauchsmaterialien. Das Befolgen der Laborordnung gewährleistet:

  • den Erhalt von Gesundheit und Sicherheit der Laborbenutzer*innen,
  • die Vermeidung von Unfällen,
  • die Vermeidung unnötiger Umweltbelastungen,
  • die Sicherheit und Sauberkeit der Laborräume und Geräte.

Die Lehrenden von Labor- und Projektveranstaltungen verpflichten sich, die Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltung über die Richtlinien für einen geordneten Betrieb und die sicherheitsrelevanten Vorschriften zu unterweisen.

Die Laborordnung ist von den Nutzer*innen zur Kenntnis zu nehmen und zu befolgen.

Bei einem Verstoß gegen die Pflichten gemäß den vorliegenden Bestimmungen kann dem*der Nutzer*in die Arbeitserlaubnis entzogen werden.

Allgemeine Richtlinien für die Laborbenutzung

  • Die Kenntnis dieser Laborordnung und die positiven Abschlüsse der beiden Sicherheitstests (allgemeiner und fachbereichsspezifischer Sicherheitstest) sind Voraussetzung für die Teilnahme an den jeweiligen Lehrveranstaltungen.
  • Die oben erwähnten mitgeltenden Vorschriften gelten für alle Labors des Fachbereichs Werkstofftechnik.
  • Werdende und stillende Mütter müssen dies den zuständigen Lehrenden bekanntgeben (Beschäftigungsbeschränkungen!).
  • Das Mitbringen von Getränken und Speisen und deren Genuss in Laborräumen ist ausnahmslos verboten.
  • Sämtliche Geräte in den Labors dürfen nur nach erfolgter Einschulung durch die zuständigen FB-Techniker*innen bzw. Hauptnutzer*innen in Betrieb genommen werden.
  • Die Verwendung der Labors einschließlich aller Geräte und anderer Ausrüstung für private Arbeiten ist strengstens verboten.
  • Es sind die in den bei den Geräten aufliegenden Bedienungsanleitungen angeführten Gefahrenhinweise zu beachten. Gerätespezifische Warnhinweise sind an den jeweiligen Geräten angebracht und sind ebenfalls zu befolgen.
  • Am Ende jeder Lehrveranstaltung bzw. Arbeit sind sämtliche verwendeten Geräte an ihren ursprünglichen Platz zurückzustellen. Es ist darauf zu achten, dass sämtliche Messgeräte abgeschaltet sind. Die Gas-, Luft- und Wasserzufuhr ist abzudrehen.
  • Der*die Nutzer*in hat sich nicht nur abzumelden, sondern muss den PC auch ausschalten.
  • Für Schäden aller Art, die durch Fahrlässigkeit seitens der an den Lehrveranstaltungen teilnehmenden Studierenden auftreten, wird keinerlei Haftung übernommen.
  • Bei der Durchführung der Versuche ist den Arbeitsvorschriften und den gegebenen Anweisungen Folge zu leisten. Die Durchführung von Versuchen nach eigenen ungeprüften Vorschriften ist verboten.
  • In der Nähe rotierender Maschinenteile ist erhöhte Vorsicht geboten. Lange Haare, Krawatten etc. sind zu schützen.
  • Es sind von Seiten der Lehrveranstaltungsteilnehmer*innen in ihrem eigenen Interesse alle Vorkehrungen zu treffen, die die Unfallgefahr im Labor herabsetzen.
  • Es existieren Versuchseinrichtungen, die aus Gründen der Zugänglichkeit für Messzwecke in nur begrenztem Umfang abgesichert werden können. Darauf ist von den Lehrenden ausdrücklich hinzuweisen und diesen Anweisungen ist ausnahmslos Folge zu leisten.
  • Es ist alles zu vermeiden, was Geräten und Bauteilen schaden könnte. Eventuell auftretende Schäden sind sofort den Lehrenden zu melden.
  • Vor dem Einschalten ist zu überprüfen, ob bei den Messgeräten der richtige Messbereich gewählt wurde und ob die Messgeräte richtig angeschlossen sind.
  • Bei jeder Übungsanordnung sind die entsprechenden Grenzwerte zu beachten.
  • Es ist den Anweisungen der Lehrenden unbedingt Folge zu leisten.
  • Die Fluchtwege sind stets freizuhalten.

PSA = Persönliche Schutzausrüstung

Spezielle Richtlinien für die einzelnen Labors

Bauteil A | U1: MET, MECH

Bauteil B | EG: KST, ESU

Bauteil B | O3: WBH, PBB, OT, TRIBO, WSA, REM, DIL

Bauteil D | O1: MFL

MET (Labor für Metallographie)

PSA für das Arbeiten im MET:

  • Schutzbrille oder Gesichtsschild
  • Chemikalienschutzhandschuhe
  • Säureschutzschürze
  • Geschlossenes Schuhwerk
  • Bei gefährlichen Arbeiten (Hantieren mit Chemikalien oder Ätzlösungen, …) sind immer Schutzbrillen zu tragen. Überdies ist entsprechende Schutzkleidung zu tragen und festes Schuhwerk (PSA) anzulegen.
  • Die Kennzeichnungspflicht gilt für die Aufbewahrung von Chemikalien in geeigneten Glasgeräten während der Dauer des Experiments. Es muss ersichtlich sein, um welchen Stoff es sich handelt und wer den Stoff in Verwendung hat (Name, Ansetzdatum…).
  • In der Nähe rotierender Maschinen wie dem Trenngerät oder Schleif- und Poliergeräten ist erhöhte Vorsicht geboten. Lange Haare, Krawatten etc. sind zu schützen.

MECH (Labor für mechanische Werkstoffprüfung)

PSA für das Arbeiten im MECH:

  • Schutzbrille oder Gesichtsschild
  • Hitze- oder Kälteschutzhandschuhe
  • Geschlossenes Schuhwerk
  • Beim Arbeiten mit der Messphysik-Zugprüfmaschine besteht erhöhte Unfallgefahr durch Einquetschen. Die Bedienung der Maschine und das Einlegen der Proben darf nur von einer Person durchgeführt werden.
  • Beim Arbeiten mit den Pendelschlagwerken ist die Schutztür immer zu schließen. Es darf nur die Person den Hammer auslösen, welche die Probe auch eingelegt hat.
  • Beim Arbeiten mit der Klimasimulationskammer ist darauf zu achten, dass Teile in der Anlage entweder sehr kalt (bis -70°C) oder heiß (bis 180°C) sein können. Auch hier ist entsprechende Schutzkleidung (PSA) zu tragen.

KST (Kunststofftechnikum)

PSA für das Arbeiten im KST:

  • Geschlossenes Schuhwerk
  • Schutzbrille oder Gesichtsschild
  • Hitzeschutzhandschuhe
  • Das Arbeiten von Studierenden an Geräten und Anlagen im Kunststofftechnikum ist nur nach erfolgter Einschulung erlaubt. Die Einschulung erfolgt durch fachkundige HBL, Techniker*innen oder wissenschaftliche Mitarbeiter*innen. Vor der Aufnahme von Arbeiten an einem Gerät des Kunststofftechnikums sind die zuständigen Betreuenden (HBL, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen) bzw. FB-Techniker*innen in Kenntnis zu setzen.
  • Beim Arbeiten im Kunststofftechnikum ist das Tragen einer Schutzbrille, einer entsprechenden Schutzkleidung (PSA) sowie von geschlossenem Schuhwerk Pflicht.
  • Im Kunststofftechnikum werden Kunststoffe im plastifizierten Zustand verarbeitet. Das Berühren heißer Anlagenteile (bis zu 400°C bei Rheometer, Extruder oder Thermoformstationen möglich) ist zu unterlassen, da Verbrennungsgefahr besteht. Weiters besteht bei heißen Kunststoffteilen und -schmelzen Verbrennungsgefahr.
  • Für Kryobruchversuche wird flüssiger Stickstoff eingesetzt. Beim Hantieren mit flüssigem Stickstoff ist entsprechende Schutzkleidung (Gesichtsschutz, Handschuhe = PSA) zu tragen.

ESU (Umschmelzlabor)

PSA für das Arbeiten im ESU:

  • Geschlossenes Schuhwerk, Sicherheitsschuhe S2
  • Schutzbrille oder Gesichtsschild
  • Helm mit Sichtschutz
  • Gießermantel
  • Gießergamaschen
  • Hitzeschutzhandschuhe
  • Gehörschutz
  • Staubschutzmaske
  • Bei der Durchführung von Wärmebehandlungsversuchen oberhalb von 500°C müssen stets mindestens zwei entsprechend eingeschulte Personen im Raum anwesend sein.
  • Die Durchführung von Wärmebehandlungsversuchen ist nur nach erfolgter Einschulung erlaubt. Die Einschulung erfolgt durch die zuständigen FB-Techniker*innen oder entsprechend eingeschulte wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (siehe Listen im Anhang).
  • Aufgrund des offenen Versuchsaufbaus mit Hochstrombetrieb herrscht in diesem Labor höchste Sicherheitsgefahr, welche besondere Schutzmaßnahmen im Umgang mit den Anlagen erfordert.
  • Das Betreten und Arbeiten von Studierenden im ESU-Labor ist nur im Beisein fachkundiger HBL, FB-Techniker*innen oder wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen erlaubt.
  • Bei der Durchführung von Umschmelzversuchen müssen stets mindestens zwei entsprechend eingeschulte Personen im Raum anwesend sein.
  • Manipulationen an der elektrischen Einrichtung sind nur im vollständig ausgeschalteten Zustand der Stromversorgung erlaubt. Bei Strombetrieb ist jeder physische Kontakt mit den Anlagen zu vermeiden.
  • Der Betrieb der Anlage ist nur unter Anleitung fachkundiger HBL (siehe Listen im Anhang) und nur nach entsprechender Prüfung der Anlagenkonfiguration erlaubt.
  • Eigenständige Änderungen am Versuchsaufbau sind aus Sicherheitsgründen (für Mensch und Maschine) zu unterlassen.
  • Bei der Manipulation von umgeschmolzenen Blöcken ist stets von allen damit hantierenden Personen die volle Schutzkleidung zu tragen. Diese umfasst einen Helm mit Sichtschutz, einen Mantel, Gamaschen, festes (geschlossenes) Schuhwerk sowie Handschuhe.
  • Achtung! Metallteile, welche nicht mehr glühen, können dennoch noch sehr heiß sein (bis 600°C). Sie sollen daher nicht ohne Prüfung der Temperatur mit der Hand angegriffen werden.
  • Der Umgang mit Gasflaschen hat unter höchster Sorgfalt zu erfolgen. Die Gasflaschen müssen vorschriftsmäßig gesichert werden.

WBH (Wärmebehandlungslabor)

PSA für das Arbeiten im WBH:

  • Geschlossenes Schuhwerk
  • Schutzbrille oder Gesichtsschild
  • Helm mit Sichtschutz
  • Gießermantel
  • Gießergamaschen
  • Hitzeschutzhandschuhe
  • Bei der Durchführung von Wärmebehandlungsversuchen oberhalb von 500°C müssen stets mindestens zwei entsprechend eingeschulte Personen im Raum anwesend sein.
  • Die Durchführung von Wärmebehandlungsversuchen ist nur nach erfolgter Einschulung erlaubt. Die Einschulung erfolgt durch die zuständigen FB-Techniker*innen oder entsprechend eingeschulte wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (siehe Listen im Anhang).
  • Zur Manipulation (Einlegen, Entnehmen …) von Proben im heißen Ofen ist stets von allen am Ofen hantierenden Personen die volle Schutzkleidung zu tragen. Diese umfasst einen Helm mit Sichtschutz, einen Mantel, Gamaschen, festes (geschlossenes) Schuhwerk sowie Handschuhe.
  • Beim Abschrecken im Ölbecken besteht Brandgefahr! Zum Löschen (Ersticken des Feuers) ist der Deckel des Abschreckbeckens sofort zu schließen.
  • Sollten bei der eigenständigen Durchführung von Versuchen Probleme oder Abweichungen vom geplanten Versuchsablauf auftreten, so sind unbedingt FB-Techniker*innen oder mit den Anlagen vertraute wissenschaftliche Mitarbeiter*innen davon in Kenntnis zu setzen. Eigenständige Änderungen am Versuchsaufbau sind aus Sicherheitsgründen (für Mensch und Maschine) zu unterlassen.
  • Achtung! Metallteile, welche nicht mehr glühen, können dennoch noch sehr heiß sein (bis 600°C). Sie sollen daher nicht ohne Prüfung der Temperatur mit der Hand angegriffen werden.
  • Die vorhandenen Schutzgase können erstickend wirken. Für den Betrieb der Öfen mit Schutzgas ist daher stets zu prüfen, ob die Lüftung eingeschaltet ist.
  • Bei geschlossenen Ofenanlagen kann im Nachtbetrieb die Lüftung auf halbe Leistung reduziert werden.
  • Der Umgang mit Gasflaschen hat unter höchster Sorgfalt zu erfolgen. Die Gasflaschen müssen vorschriftsmäßig gesichert werden.
  • Bei gefährlichen Arbeiten (Hantieren mit Chemikalien oder Ätzlösungen…) sind immer Schutzbrillen zu tragen. Überdies ist entsprechende Schutzkleidung zu tragen und festes Schuhwerk (PSA) anzulegen.
  • Die Kennzeichnungspflicht gilt für die Aufbewahrung von Chemikalien in geeigneten Glasgeräten während der Dauer des Experiments. Es muss ersichtlich sein, um welchen Stoff es sich handelt und wer den Stoff in Verwendung hat (Name, Ansetzdatum…).
  • In der Nähe rotierender Maschinen wie Schleif- und Poliergeräten ist erhöhte Vorsicht geboten. Lange Haare, Krawatten etc. sind zu schützen.

PBB (Labor für Plasmabehandlung und Plasmabeschichtung)

PSA für das Arbeiten im PBB:

  • Geschlossenes Schuhwerk
  • Schutzbrille oder Gesichtsschild
  • Gehörschutz
  • Staubschutzmaske
  • Das Arbeiten mit der Plasma-Anlage darf nur nach erfolgter Einschulung und unter der Aufsicht von Hauptnutzer*innen (siehe Listen im Anhang) erfolgen.
  • Die Abdeckungen spannungsführender Teile und Geräte müssen stets geschlossen gehalten werden.
  • Manipulationen an der Anlage dürfen nur unter Anwesenheit von Hauptnutzer*innen durchgeführt werden.
  • Der Umgang mit Gas und Precursern hat unter höchster Sorgfalt zu erfolgen. Explosive Gase müssen in geschlossen Gasschränken aufbewahrt und alle anderen Gasflaschen vorschriftsmäßig gesichert werden.
  • Vor der Inbetriebnahme der Anlage ist zu überprüfen, ob die Absaugung der Prozessgase in Betrieb ist. Dies ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Bei einem Ausfall der Absaugung ist der Fluss der Prozessgase zu unterbinden.
  • Beim Betätigen der Hubeinrichtung ist darauf zu achten, dass die Haube beim Schließen der Anlage keine Person und keine Gegenstände einklemmt.
  • Bei einer Gefahr für Personen oder Geräte ist der NOT-AUS-Schalter an der Schaltschranktür zu betätigen. Vor dem Betrieb der Anlage müssen alle Nutzer*innen die Position des NOT-AUS-Schalters kennen.
  • Vor dem Arbeiten mit den Strahlanlagen ist zu überprüfen, ob die Filter eine ausreichende Filterwirkung aufweisen. Aus verunreinigten Filtern resultiert eine Staubentwicklung außerhalb der Strahlkammer, die im schlimmsten Fall zur Auslösung eines Feueralarms führen kann.

OT (Labor für Oberflächentechnik)

PSA für das Arbeiten im OT:

  • Geschlossenes Schuhwerk
  • Schutzbrille oder Gesichtsschild
  • IR-Schutzbrille
  • Atemschutzmaske mind. FFP2
  • Einweghandschuhe
  • Gehörschutz
  • Bei gefährlichen Arbeiten (Hantieren mit Chemikalien oder Ätzlösungen…) sind immer Schutzbrillen zu tragen. Überdies ist entsprechende Schutzkleidung zu tragen und festes Schuhwerk (PSE) anzulegen.
  • Die Kennzeichnungspflicht gilt für die Aufbewahrung von Chemikalien in geeigneten Glasgeräten während der Dauer des Experiments. Es muss ersichtlich sein, um welchen Stoff es sich handelt und wer den Stoff in Verwendung hat (Name, Ansetzdatum…).
  • Die Plasmaanlage darf nur bei geschlossenem Abzug und eingesetztem Abluftfilter in Betrieb genommen werden.
  • Beim Betrieb der Plasmasprayanlage muss entsprechende Schutzausrüstung getragen werden. Diese umfasst eine Atemschutzmaske mindestens FFP2, Einweghandschuhe aus Latex oder Ähnlichem, festes Schuhwerk und eine Schutzbrille. Auch für einen entsprechenden UV- und IR-Schutz muss gesorgt werden (PSA).
  • Für die Reinigung der Plasmaanlage darf nur der dafür vorgesehene Staubsauger mit Filterklasse M und HEPA-Filter H14 eingesetzt werden.
  • Beim Betrieb der Plasmasprayanlage muss das OT-Labor gegen unbeabsichtigtes Eintreten gesichert werden! Ein Warnschild zeigt an, dass die Plasmaanlage in Betrieb und das Eintreten verboten ist!
  • Der Umgang mit Gasflaschen hat unter höchster Sorgfalt zu erfolgen. Die Gasflaschen müssen vorschriftsmäßig gesichert werden.

TRIBO (Labor für Tribologie)

PSA für das Arbeiten im TRIBO:

  • Geschlossenes Schuhwerk
  • Schutzbrille
  • Gehörschutz
  • Das Arbeiten mit den Tribometern darf nur nach erfolgter Einschulung und unter der Aufsicht von Hauptnutzer*innen (siehe Listen im Anhang) erfolgen.
  • Der Umgang mit Gasflaschen hat unter höchster Sorgfalt zu erfolgen. Die Gasflaschen müssen vorschriftsmäßig gesichert werden.

WSA (Werkstoffanalyselabor)

PSA für das Arbeiten im WSA:

  • Geschlossenes Schuhwerk
  • Schutzbrille oder Gesichtsschild
  • Einweghandschuhe
  • Hitze- bzw. Kälteschutzhandschuhe
  • Das Arbeiten am GDOES darf nur nach erfolgter Einschulung und unter der Aufsicht von Hauptnutzer*innen (siehe Listen im Anhang) erfolgen.
  • Das Arbeiten am XRD darf nur nach erfolgter Einschulung und unter der Aufsicht von Hauptnutzer*innen (siehe Listen im Anhang) erfolgen.
  • Bei der Hochtemperaturkammer des Kontaktwinkelmessgerätes werden Kunststoffe im plastifizierten Zustand verarbeitet. Das Berühren heißer Anlagenteile (bis zu 400°C) ist zu unterlassen, da Verbrennungsgefahr besteht. Des Weiteren besteht bei heißen Kunststoffteilen und -schmelzen Verbrennungsgefahr. Bei der Durchführung von Hochtemperaturversuchen ist die entsprechende PSA zu tragen.
  • Bei gefährlichen Arbeiten (Hantieren mit Chemikalien oder Ätzlösungen, …) sind immer Schutzbrillen zu tragen. Überdies ist entsprechende Kleidung und festes Schuhwerk (PSA) anzulegen.
  • Für den Betrieb von DMA und DSC wird flüssiger Stickstoff eingesetzt. Beim Hantieren mit flüssigem Stickstoff ist entsprechende Schutzkleidung (Gesichtsschutz, Handschuhe = PSA) zu tragen.
  • Der Umgang mit Gasflaschen hat unter höchster Sorgfalt zu erfolgen. Die Gasflaschen müssen vorschriftsmäßig gesichert werden.

REM (Rasterelektronenmikroskop-Labor)

PSA für das Arbeiten im REM:

  • Geschlossenes Schuhwerk
  • Schutzbrille
  • Das Arbeiten am Konfokalmikroskop, REM und FEM darf nur nach erfolgter Einschulung und unter Aufsicht von Hauptnutzer*innen (siehe Listen im Anhang) erfolgen.
  • Für Kaltbruchversuche wird flüssiger Stickstoff eingesetzt. Beim Hantieren mit flüssigem Stickstoff ist entsprechende Schutzkleidung (Gesichtsschutz, Handschuhe = PSA) zu tragen.
  • Der Umgang mit Gasflaschen hat unter höchster Sorgfalt zu erfolgen. Die Gasflaschen müssen vorschriftsmäßig gesichert werden.

DIL (Dilatometer-Labor)

PSA für das Arbeiten im WSA:

  • Geschlossenes Schuhwerk
  • Schutzbrille oder Gesichtsschild
  • Kälteschutzhandschuhe
  • Die Durchführung von Dilatometerversuchen ist nur nach erfolgter Einschulung erlaubt. Die Einschulung erfolgt durch die zuständigen FB-Techniker*innen oder entsprechend eingeschulte wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen (siehe Listen im Anhang).
  • Sollten bei der eigenständigen Durchführung von Versuchen Probleme oder Abweichungen vom geplanten Versuchsablauf auftreten, so sind unbedingt FB-Techniker*innen oder mit dem Gerät vertraute wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (siehe Listen im Anhang) davon in Kenntnis zu setzen. Eigenständige Änderungen am Versuchsaufbau sind aus Sicherheitsgründen (für Mensch und Maschine) zu unterlassen.
  • Umrüstungsarbeiten dürfen nur durch die zuständigen FB-Techniker*innen bzw. durch entsprechend eingeschulte wissenschaftliche Mitarbeiter*innen durchgeführt werden.
  • Andere Arbeiten mit Geräten ohne Bezug zum Dilatometerbetrieb sind in diesem Raum grundsätzlich verboten.
  • Die terminliche Abstimmung, insbesondere bei Umbauten des Gerätes, hat mit den Laborverantwortlichen (siehe Listen im Anhang) zu erfolgen.
  • Für den Betrieb des Dilatometers im DSC-Modus wird flüssiger Stickstoff eingesetzt. Beim Hantieren mit flüssigem Stickstoff ist entsprechende Schutzkleidung (Gesichtsschutz, Handschuhe = PSA) zu tragen.
  • Der Umgang mit Gasflaschen hat unter höchster Sorgfalt zu erfolgen. Die Gasflaschen müssen vorschriftsmäßig gesichert werden.

MFL (Multifunktionslabor)

PSA für das Arbeiten im MFL:

  • Geschlossenes Schuhwerk
  • Schutzbrille oder Gesichtsschild
  • Schutzhandschuhe
  • Beim Arbeiten mit der Mutronic DiaDisc 5200 ist dafür zu sorgen, dass vor Inbetriebsetzung die Absauganlage Ruwac DAZ 1220 H eingeschaltet und auf Automatikbetrieb eingestellt ist.
  • Beim Arbeiten mit den Warmgasschweißgeräten ist darauf zu achten, dass hier Luftströme mit einer Temperatur von bis zu 700°C auftreten können.
  • Beim Arbeiten mit den Muffenschweißgeräten ist darauf zu achten, dass neben den links und rechts am Schwert montierten Muffen auch das Schwert selbst heiß wird und damit erhöhte Verbrennungsgefahr besteht.
  • Beim Arbeiten mit den Rohrschweißgeräten ist darauf zu achten, dass beim ausgeklappten Schweißspiegel erhöhte Verbrennungsgefahr besteht. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass der Planhobel erst in Betrieb gesetzt wird, wenn dieser eingesetzt und arretiert ist.
  • Beim Arbeiten mit Harzsystemen ist erhöhte Vorsicht geboten! Harz und Härter sind organische Substanzen, die die Augen und die Haut reizen und allergische Reaktionen hervorrufen können. Daher ist die persönliche Schutzausrüstung (PSA = Schutzhandschuhe und Brille) zu tragen und für eine gute Durchlüftung zu sorgen bzw. im Digestorium zu arbeiten!
  • Auf Selbstentzündung beim Ausreagieren des Harzes ist zu achten!

Laborfläche 1 im TCKT (Compounder)

  • Es gelten die für das TCKT geltenden Richtlinien und Laborordnungen.

Laborfläche 2 im TCKT (Organosheet-Anlage, Diaphragma-Anlage)

Es gelten die für das TCKT geltenden Richtlinien und Laborordnungen.

Laborverantwortliche, Hauptnutzer*innen und zuständige Techniker*innen

Labor

Laborverantwortliche*r

Zuständige FB-Techniker*innen

MET

FH-Prof. Priv.-Doz. Dipl.-Ing. Dr.mont Gernot Zitzenbacher

Ing. René Geber
(0664-8048443950)

MECH

FH-Prof. Priv.-Doz. Dipl.-Ing. Dr.mont Gernot Zitzenbacher

Ing. René Geber
(0664-8048443950)

KST

FH-Prof. Priv.-Doz. Dipl.-Ing. Dr.mont Gernot Zitzenbacher

Alexander Syrowatka
(0664-8048443952)

ESU

FH-Prof. Dr. Reinhold Schneider

Ing. René Geber
(0664-8048443950)

WBH

Dipl.-Ing. Dr. Ludovic Samek MSc

Ing. René Geber
(0664-8048443950)

PBB

FH-Prof. Dr. Daniel Heim

Ing. René Geber
(0664-8048443950)

OT

FH-Prof. Dr. Daniel Heim

Ing. René Geber
(0664-8048443950)

TRIBO

FH-Prof. Dr. Daniel Heim

Ing. René Geber
(0664-8048443950)

WSA

Dipl.-Ing. Dr. Ludovic Samek MSc

Ing. Markus Gillich
(0664-8048443951)

REM

FH-Prof. Priv.-Doz. Dipl.-Ing. Dr.mont Gernot Zitzenbacher

Ing. Markus Gillich
(0664-8048443951)

DIL

Dipl.-Ing. Dr. Ludovic Samek MSc

Ing. Markus Gillich
(0664-8048443951)

MFL

FH-Prof. Priv.-Doz. Dipl.-Ing. Dr.mont Gernot Zitzenbacher

Alexander Syrowatka
(0664-8048443952)

Hauptnutzer*innen Großgeräte

REM

Dr. Christian Forsich,
Ing. Markus Gillich

FEM

Dr. Daniel Heim,
Ing. Markus Gillich

DIL

Dipl.-Ing. Dr. Ludovic Samek MSc,
Ing. Markus Gillich

XRD

Dipl.-Ing. Dr. Ludovic Samek MSc,
Ing. Markus Gillich

GDOES

Dr. Daniel Heim,
Dr. Christian Forsich,
Ing. Markus Gillich

PACVD-Anlage

Dr. Daniel Heim,
Dr. Christian Forsich

ESU-Anlage

Dr. Reinhold Schneider

DSC

Alexander Syrowatka

DMA

Alexander Syrowatka

Laborextruder + Nachfolge

Alexander Syrowatka

Thermoform-Anlagen

Alexander Syrowatka

Rheometer

Alexander Syrowatka

Presse

Alexander Syrowatka

Organo-Sheet (TCKT)

Alexander Syrowatka

Diaphragmaanlage (TCKT)

Alexander Syrowatka

Compounder (TCKT)

Alexander Syrowatka

Rohrextrusionsanlage (TCKT)

Alexander Syrowatka

Blasfolienanlage (TCKT)

Alexander Syrowatka