Hausordnung

Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage dieser Hausordnung stellt das ABGB dar.

Geltungsbereich

Die Hausordnung gilt für die Studierenden, interne und externe Mitarbeiter*innen des FH OÖ Campus Wels. Im Folgenden kurz Nutzer genannt. Sie umfasst alle FH-Gebäudeteile am Campus Wels.

Die Hausordnung ist jedem Nutzer innerhalb einer angemessenen Frist auszuhändigen bzw. bekanntzumachen und ist Vertragsbestandteil des Studienvertrages. Unkenntnis dieser Hausordnung schützt nicht vor den Folgen von Verstößen gegen sie. Das Betreten der Dachflächen (ausgenommen dem für die Öffentlichkeit bestimmten Bereich), ist ausschließlich dem Wartungspersonal der technischen Geräte, die sich am Dach befinden, gestattet.

Grundsätzliches

Rücksichtsvolles Verhalten ist im Interesse der Aufrechterhaltung des Hausfriedens die vornehmlichste Pflicht eines jeden Nutzers der Hausgemeinschaft. Durch das Nebeneinander von zahlreichen Lehr- und Seminarräumen sowie Büroräumen ist es besonders wichtig, die vom Erhalter des FH OÖ Campus Wels erlassene Hausordnung einzuhalten. Allen Nutzern wird die größtmögliche Pflege und Schonung aller Gebäude und aller Teile (Hof, gemeinsam mit dem BFI genutzte Flächen, Tiefgarage, Fahrradabstellplätze etc.) desselben nahe gelegt. Es wird darauf verwiesen, dass auch der allgemein benützte Teil der Anlage zum Geschäftsbereich der Nutzer zu zählen ist und als solcher auch unter deren Verantwortung steht. Durch sorgfältige Behandlung der Anlage kann eine Verminderung der Reparatur-, Betriebs- und Wartungskosten erreicht werden. In den Räumlichkeiten des FH OÖ Campus Wels ist absolutes RAUCHVERBOT. Auch ist das Essen und Trinken in allen Lehrräumen grundsätzlich nicht erlaubt. (Siehe auch Laborordnungen). Gefährliche Gegenstände wie z.B. diverse Messer, Waffen etc. dürfen nicht in die FH OÖ Campus Wels mitgebracht werden.

Jede Art von parteipolitischer Betätigung ist untersagt.

Veränderungen am Hausbild

Der Erhalter des FH OÖ Campus Wels bzw. das Gebäudemanagement in dessen Namen ist berechtigt, einzelnen Nutzern das Anbringen oder Aufstellen von Gegenständen, die das Gesamtbild des Hauses stören, zu untersagen. Die Anlage soll dasselbe Bild bieten, wie sie geplant und vom Erhalter des FH OÖ Campus Wels gewünscht und im Erscheinungsbild umgesetzt wurde. Die Nutzeinheit (Büro-, Seminar- sowie Lehrräume etc.) Bauliche Veränderungen dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Erhalters der FH OÖ Campus Wels vorgenommen werden.

Haftung

Jeder Nutzer ist zum Ersatz jenes Schadens verpflichtet, der durch sein fahrlässiges oder rücksichtsloses Verhalten durch Nichtbeachtung dieser Hausordnung an den gemeinschaftlichen Räumen und Geräten entsteht. Die Behebung einer Beschädigung oder Reinigung einer Verschmutzung ist durch den haftenden Nutzer auf seine Kosten zu veranlassen. Wird innerhalb einer angemessenen Frist der Schaden nicht beseitigt, kann der Erhalter des FH OÖ Campus Wels auf Kosten des Betreffenden den Auftrag zur Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand geben.Schäden an Wasserleitungsrohren, Ablaufrohren sowie Dachschäden sind sofort dem Gebäudemanagement zu melden. Dasselbe gilt für andere für die Allgemeinheit wichtige Vorkommnisse wie Brand, Einbruch etc. - auch dann, wenn diese lediglich Teile der Anlage betreffen. Die Haftung erstreckt sich in gleicher Weise auch auf Angehörige,Besucher, Handwerker etc.

Hausruhe

Jeder unnötige Lärm über das Ausmaß des normalen Studienbetriebs hinaus ist zu vermeiden. Ist eine überdurchschnittliche Lärmentwicklung (auch wenn kurzfristig) erforderlich, so muss hierzu der Erhalter des FH OÖ Campus Wels bzw. das Gebäudemanagement verständigt werden.

Öffnungszeiten der Fachhochschule

Die Öffnungszeiten sind grundsätzlich von Montag bis Freitag von 7:00 bis 22:30 Uhr und Samstag von 7:00 bis 18:00 (betrifft alle Campusgebäude). Darüber hinaus können die im Ladehof befindliche Eingangstür mit Kartenlesern und die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage von den internen Mitarbeiter*innen mit gültiger Mitarbeiterkarte benutzt werden. Das gilt auch für die straßenseitige Eingangstür von Gebäude B und die Eingangstür von Bauteil C. Außerhalb der o.a. Öffnungszeiten sind die Campusgebäude alarmgesichert. Jede Öffnung einer Außentüre, bzw. das Betreten des Windfangbereichs im Campusgebäude A löst den Alarm aus, der das sofortige Einschreiten des Wachdienstes, bzw. der Polizei auslöst. Die Kosten hiefür hat der Verursacher zu tragen. Diese Öffnungszeiten gelten bis auf Widerruf.

Zutrittsregelung

Die internen Mitarbeiter*innen erhalten sowohl einen Schlüssel als auch eine Chip-Karte (Mitarbeiterkarte). Studierende erhalten eine Chipkarte, die als internationaler Studentenausweis ausgeführt ist. Mit dieser Chipkarte ist der Zutritt zu den EDV-Räumen, zu ausgewählten FUP-Räumen sowie der Tiefgarage möglich. Außerhalb der Öffnungszeiten haben Studierende keinen Zutritt zum Gebäude. Nebenberuflich Lehrende (NBL) erhalten sowohl einen Schlüssel als auch eine Chip-Karte, die zum Eintritt in die EDV-Räume, den fachbereichsspezifischen Labors, der Tiefgarage und des Aufenthaltraums der NBLs berechtigt. Außerhalb der Öffnungszeiten haben NBLs keinen Zutritt zum Gebäude. Die Chip-Karte ist nicht übertragbar und Dritte haben keine Zutrittsberechtigung. Der automatische Schließmechanismus aller Außentüren darf nicht außer Kraft gesetzt werden.

Stiegenhaus und Gänge

Das Wegwerfen von Abfällen, das Abstellen von Gegenständen aller Art, sowie das Reinigen von Gegenständen ist im Stiegenhaus und auf den Gängen nicht erlaubt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Stiegenhaus keinen persönlichen Abstellraum, sondern einen allgemein zugänglichen, das Gesamtbild der Anlage mitprägenden Bestandteil der Gemeinschaftsflächen darstellt. Wird von einem Nutzer das Stiegenhaus oder der Gang in besonderem Maße verschmutzt oder beschädigt, so hat er eine sofortige Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes zu veranlassen (z.B. Reinigung, Reparatur etc.).

Insbesondere ist dafür zu sorgen, dass die Freihaltung der Fluchtwege und Ausgänge nach Maßgabe der feuerpolizeilichen Bestimmungen gewährleistet ist. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Türen, welche Brandabschnitte und Rauchabschnitte abschließen, im offenen Zustand nicht fixiert werden dürfen, sodass deren Funktion als Abschlusstüre nicht beeinträchtigt wird.

Ladehof und Lifte

Der Ladehof stellt eine allgemein benutzbare bzw. bestimmten Einheiten zugeordnete Fläche dar. In beiden Fällen gilt der Grundsatz, dass zur optimalen Durchführbarkeit der Ladetätigkeit und zur Erhaltung des Bildes der Anlage die Laderampe nur aus Gründen der Ladetätigkeit benutzt werden darf, d.h. auch, dass der Ladehof nicht als zusätzlicher Zwischenlagerplatz oder Parkplatz Verwendung finden kann. Dasselbe gilt für die Lifte des FH OÖ Campus Wels. Die für die Benützung der Personenaufzüge gemäß den behördlichen Vorschriften erlassene Betriebsanleitung ist einzuhalten.

Kellerräume

Keller dürfen nur mit geschlossenem Licht betreten werden. Die Lagerung leicht entzündbarer oder geruchsbelästigender Stoffe muss von der Gewerbebehörde sowie dem Erhalter der FH OÖ Campus Wels genehmigt werden.

Feuersicherheit

Die Lagerung oder Nutzung von brandgefährlichen, explosiven oder giftigen Stoffen erfordert neben der gewerbebehördlichen Bewilligung auch die schriftliche Genehmigung durch den Erhalter des FH OÖ Campus Wels. Eine Einlagerung bzw. Zwischenlagerung derartiger Stoffe ist vom Erhalter des FH OÖ Campus Wels zu genehmigen. Jeder Nutzer ist verpflichtet, aus Gründen der Feuersicherheit nur 'nicht-brennbare' Abfalleimer zu benutzen. An dieser Stelle wird ausdrücklich auf die Brandschutzordnung verwiesen.

Gemeinschaftsflächen

Die allgemein zugänglichen Terrassen, Stiegen, Aufgänge, Parkplätze und Grünflächen werden von den Nutzern gemeinschaftlich benützt und sind als solche schonend zu behandeln. Es ist auch hier auf äußerste Sauberkeit zu achten, da gerade die Gemeinschaftsfläche den Gesamteindruck der Anlage prägt. Jeder Nutzer ist angehalten, seinen Beitrag dazu zu leisten.

Beseitigung von Abfällen

Alle Hausabfälle sind in die dafür abgestellten Abfallbehälter bzw. Container zu geben (es gilt die Mülltrennung). Eine Ablagerung von Abfällen an einem anderen Ort (auch neben den Abfallbehältern bzw. den Containern) ist verboten. Sperrmüll ist selbst abzutransportieren. Der Platz neben dem Müllcontainer ist kein Sperrmüllablageplatz. In die WCs sowie Wasserabflüsse dürfen keine festen Gegenstände (Speisereste etc.) geworfen werden. Auch das Entleeren von Flüssigkeiten, die eine Verstopfung oder Verunreinigung der Wasserabflüsse herbeiführen können, ist untersagt.

Schneeräumung

Die Schneeräumung ist vom Erhalter des FH OÖ Campus Wels organisiert. Es ist von allen Nutzern dafür zu sorgen, dass keine Beeinträchtigungen der Fahr- und Gehwege entsteht und die Schneeräumung nicht behindert wird.

Gebäudemanagement

 Zur Reinigung und Durchführung kleiner Reparaturen im allgemein zugänglichen Teil der Anlage wird das Gebäudemanagement bestellt. Er ist bei wahrgenommenen Schäden, Belästigungen oder Verunreinigungen zu kontaktieren.

Gewichtsbelastungen

Die Nutzer verpflichten sich, Gewichtsbelastungen pro Quadratmeter über 500 kg nur mit Zustimmung des Erhalters des FH OÖ Campus Wels vorzunehmen. Die Nutzer haften für Schäden aus Zuwiderhandlungen dieser Vorschrift in voller Höhe.

Verwendung technischer Geräte

Alle im Gebäude verwendeten elektrischen Geräte müssen den hiefür geltenden Vorschriften entsprechen (siehe "Laborordnungen").

Reinigung von Einrichtungsgegenständen

Für die Reinigungsarbeiten an den in gemeinsamer Benützung stehenden Räumlichkeiten, Anlagen etc. ist das Gebäudemanagement verantwortlich. Auch sind die Nutzer angehalten, alle mobilen Einrichtungsgegenstände in den dafür vorgesehenen Räumen zu belassen.

Fenster

Grundsätzlich ist ein Hinauslehnen aus dem Fenster verboten. Es ist untersagt, aus den Fenstern Gegenstände jeglicher Art hinauszuwerfen.

Abstellen von Fahrrädern, Mopeds, Pkws

Obige Fortbewegungsmittel sind an den bereitgestellten Plätzen abzustellen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Gehsteig vor dem Haupteingang des Campusgebäudes A kein Abstellplatz für einspurige Kraftfahrzeuge ist. Der Hofbereich der Gebäude B,C und D ist ebenfalls kein Abstellplatz für Kraftfahrzeuge.

Allgemein zugängliche Informationsflächen und Automaten

Die Vergabe der Informationsflächen obliegt dem Gestaltungsbeirat. Anschläge sowie Plakatierungen sind nur an den dafür bestimmten freien Informationsflächen und nur mit Unterschrift der Standortleitung oder dem Administrator zulässig. Die Zuweisung von Informationsflächen ist zu widerrufen, wenn wiederholt widmungswidrige Verwendung festgestellt wird (z.B. wenn einschlägige Rechtsvorschriften verletzt werden). Das Aufstellen von Automaten an allgemein zugänglichen Stellen bedarf der Genehmigung durch den Erhalter des FH OÖ Campus Wels.

Tiefgarage / Parkplatz

Grundsätzlich gilt die herausgegebene Garagenordnung des FH OÖ Campus Wels. Die Benützung der Tiefgarage ist nicht öffentlich. Die Parkfläche (betrifft sowohl die Tiefgarage als auch den Parkplatz) beschränkt sich auf die dafür gekennzeichneten Flächen. Insbesondere müssen die jeweils festgelegten Bedingungen (wie z.B. Bewirtschaftung) beachtet werden. Die Haftung für Schäden, Diebstahl etc. wird vom Erhalter des FH OÖ Campus Wels nicht übernommen.

Haustiere

In allen Campusgebäuden gilt ein Haustierverbot.

Das Mitführen von Hunden bei Lehrveranstaltungen sowie Sitzungen, Besprechungen, Vorträgen oder sonstigen Veranstaltungen ist – mit Ausnahme der unbedingten Notwendigkeit aufgrund einer Behinderung – ausnahmslos verboten.

HausfremdePersonen, die den Campus der FH Wels mit Haustieren betreten, haben die entsprechenden Gesetze und Verordnungen einzuhalten. Für HundehalterInnen bedeutet dies insbesondere, dass Hunde an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden müssen, und dass der/die HundehalterIn verpflichtet ist, die Exkremente des Hundes, welche dieser am Campus hinterlässt, unverzüglich zu beseitigen und zu entsorgen (§ 6 Oö. Hundehaltegesetz 2002). Bei Missachtung der Vorschriften kann der betreffenden Person Hausverbot erteilt werden