Informationen zur Durchlässigkeit

Die Durchlässigkeit zum Studium Soziale Arbeit (BA, MA) ist für Absolventinnen und Absolventen des 5-semestrigen Lehrgangs "Akademische*r Sozialpädagogische*r Fachbetreuer*in" der Akademie für Weiterbildung der FH OÖ (165 ECTS) gegeben.

Bachelor Soziale Arbeit:

Für das Bachelor-Studium Soziale Arbeit gibt es für Absolventinnen und Absolventen eine pauschale Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse nach §12 FHStG im Ausmaß von rund 80 ECTS (in Abhängigkeit von Anrechenbarkeit), sofern Sie über Matura, Studienberechtigungsprüfung oder Berufsreifeprüfung verfügen.

Außerdem gelten für Absolvent*innen des Lehrgangs „Akademische*r Sozialpädagogische*r Fachbetreuer*in“ der FH OÖ ohne Hochschulreife/Studienberechtigungsprüfung die Zugangsvoraussetzungen als erfüllt, sofern folgendes Prüfungsfach nachgewiesen ist:  Lebende Fremdsprache Englisch B2​“

Master Soziale Arbeit:

Für das Master-Studium Soziale Arbeit erfüllen Absolventinnen und Absolventen die Zugangsvoraussetzung, sofern Sie über Matura, Studienberechtigungsprüfung oder Berufsreifeprüfung verfügen, wenn zusätzlich facheinschlägige Lehrveranstaltungen (Weiterbildung) an tertiären Bildungseinrichtungen im Ausmaß von mindestens 15 ECTS absolviert wurden und eine einschlägige einjährige Berufspraxis nachgewiesen werden kann.