„Akademische*r Sozialpädagogische*r Fachbetreuer*in“ Hochschullehrgang
auf Basis des Oö. Sozialberufegesetzes
Der Lehrgang richtet sich sowohl an Berufs- und Quereinsteiger*innen als auch an praktizierende Sozialpädagog*innen zur Kompetenzerweiterung.
Neben Grundlagenfächern sind die spezifischen Bedingungen der Tätigkeit im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe Schwerpunkte der Ausbildung. Auf Basis der gesetzlichen Vorgaben und der speziellen Anforderungen im Handlungsfeld werden die Teilnehmer*innen qualifiziert, in den unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen gezielt sozialpädagogisch tätig zu werden. Integrierter Bestandteil des Lehrgangs ist die Entwicklung von Handlungs-, sozialen und persönlichen Kompetenzen der Teilnehmer*innen, da sozialpädagogisches Handeln überwiegend durch kompetente Beziehungsgestaltung wirkt. Dabei wird besonders auf die vielschichtige Thematik der Kinder- und Jugendhilfe eingegangen.
Vorkenntnisse aus Ausbildungen im Bereich Sozialbetreuungsberufe, Sozialpädagogik und anderen Ausbildungen können nach individueller Prüfung gemäß deren Inhalten anerkannt werden.
Entsprechend der gemeinsamen Handlungsfeldlogik bietet die FH Oberösterreich an der Fakultät Linz einen Bachelor- und Masterstudiengang für Soziale Arbeit an. Für Absolvent*innen des Lehrgangs "Akademische*r Sozialpädagogische*r Fachbetreuer*in“ gibt es eine hohe Durchlässigkeit zum Bachelor- und Masterstudiengang Soziale Arbeit (siehe Durchlässigkeit): www.fh-ooe.at/so
Key Facts
Der Lehrgang verbindet aktuelle Theorien aus der Sozialpädagogik und deren Bezugswissenschaften und berücksichtigt umfassend die Anforderungen der Praxis.
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Organisationsform
Montag, Dienstag: 08.30 - 19.00 Uhr
Samstag: 08.30 - 14.00 Uhr
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Abschluss
Akademische*r Sozialpädagogische*r Fachbetreuer*in (ASP)
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Lehrgangsplätze
30 (Linz)
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Aufnahmeverfahren
schriftlicher Test, Gruppenassessment & Einzelgespräch
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Kosten
€ 363,36 pro Semester
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Lehrgangsdauer
5 Semester
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Sprache
Deutsch
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ECTS
165
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Bewerbungsfrist
30. April 2024
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Infoabende
27.02. | 21.03. | 18.04.2024
jeweils ab 18.00 Uhr -
Praktikum
140 Stunden Informationspraktikum
300 Stunden begleitetes Praktikum
760 Stunden Berufspraktikum
Mehr zum Studium
Was ist das Berufsbild?
Sozialpädagogische Fachbetreuer*innen arbeiten sowohl mobil als auch stationär im Berufsfeld der Kinder- und Jugendhilfe. Die Aufgabenbereiche umfassen dabei u.a. Erziehung und Betreuung im Alltag, Förderung von und Erweiterung der Erziehungskompetenz von Eltern und Bezugspersonen, Unterstützung bei der schulischen und beruflichen Ausbildung, Begleitung, Unterstützung und Stabilisierung bei Krisensituationen, interdisziplinäre Fallarbeit und Zusammenarbeit mit Netzwerkpartner*innen.
Raus aus der Theorie
Im Rahmen der Ausbildung „Akademische*r Sozialpädagogische*r Fachbetreuer*in“ absolvieren die Teilnehmer*innen Praktika im Ausmaß von 1200 Stunden.
Diese 1200 Stunden unterteilen sich in drei Praktika:
- Das 140 Stunden „Informationspraktikum“ ist vor Beginn des Lehrgangs in einer sozialpädagogischen Einrichtung mit einer Betriebsbewilligung der Kinder- und Jugendhilfe in Oberösterreich zu absolvieren.
- Das 300 Stunden „Begleitete Praktikum“ ist zwischen 2. und 3. Semester (1. Juli und 30. November) zu absolvieren. Dieses Praktikum kann auch in Einrichtungen außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe bzw. in anderen Bundesländern oder auch im Ausland absolviert werden.
- Das 760 Stunden „Berufspraktikum“ ist ab Ende des 4. Semesters und dem Ende des 5. Semesters zu absolvieren. Dieses Praktikum muss wieder in sozialpädagogischen Einrichtungen mit einer Betriebsbewilligung der Kinder- und Jugendhilfe in Oberösterreich absolviert werden (Tätigkeiten als Erziehungs- und Alltagshilfe, Lernhilfe, u.ä., können nicht angerechnet werden).
Mögliche Einrichtungen für Praktika:
http://www.sozialpaedagogik-ooe.at/index.htm/mitglieder/index.html
eine Anrechnung von beruflichen Vorerfahrungen möglich ist.
Häufig gefragt
Wir haben für Sie die Antworten auf die brennendsten Fragen rund um den Studienschwerpunkt beantwortet.
Um den Lehrgang „Akademische*r Sozialpädagogische*r Fachbetreuer*in“ zu absolvieren, müssen Sie mindestens 19 Jahre bei Lehrgangsbeginn sein und eine abgeschlossene (dreijährige) Berufsausbildung oder Fachschule oder Matura, Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung abgeschlossen haben.
Die Bewerbungsunterlagen werden im 4-Augen-Prinzip bewertet, danach gibt es einen schriftlichen Test, ein Gruppenassessment und ein Einzelgespräch, wo Sie gemeinsam mit einer*einem Lehrenden aus dem Team Fragen zu Ihrer Motivation, Perspektive und Ihrem persönlichen Erfahrungshintergründen besprechen werden.
Der Lehrgang verbindet in rund 1200 Unterrichtseinheiten aktuelle Theorien, Methoden und Haltungen aus der Sozialpädagogik und verwandten Disziplinen mit 1200 Stunden Praxiserfahrungen und bietet daher eine fundierte und praxisorientierte Ausbildung für die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe.
Absolvent*innen begleiten, unterstützen und betreuen Kinder, Jugendliche und Familien im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe sowohl im stationären Bereich (z.B. Wohngruppe), als auch ambulant in der Lebenswelt der Menschen.
Die Höhe des Lehrgangsbeitrag beträgt € 363,36 pro Semester. Den Rest finanziert das Land Oberösterreich, Abteilung Kinder- und Jugendhilfe.
Die Lehrveranstaltungen finden montags und dienstags von 08.30-19.00 Uhr, samstags von 08.30-14.00 Uhr statt.
Im Rahmen der Ausbildung absolvieren die Teilnehmer*innen Praktika im Ausmaß von 1200 Stunden.
Das 140 Stunden „Informationspraktikum“ ist vor Beginn des Lehrgangs in einer sozialpädagogischen Einrichtung mit einer Betriebsbewilligung der Kinder- und Jugendhilfe in Oberösterreich zu absolvieren.
Das 300 Stunden „Begleitete Praktikum“ ist zwischen 2. und 3. Semester (1. Juli und 30. November) zu absolvieren. Dieses Praktikum kann auch in Einrichtungen außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe bzw. in anderen Bundesländern oder auch im Ausland absolviert werden.
Das 760 Stunden „Berufspraktikum“ ist ab Ende des 4. Semesters und dem Ende des 5. Semesters zu absolvieren. Dieses Praktikum muss wieder in sozialpädagogischen Einrichtungen mit einer Betriebsbewilligung der Kinder- und Jugendhilfe in Oberösterreich absolviert werden (Tätigkeiten als Erziehungs- und Alltagshilfe, Lernhilfe, u.ä. können nicht angerechnet werden).
Beim Berufspraktikum im fünften Semester in einer nach § 9 und §24 Oö. KJHG 2014 bewilligten Einrichtung ist ein Taschengeld als Praktikumsentschädigung einkalkuliert.
Ja, die Lehrveranstaltungen werden in einer Kombination von Präsenz- und Online-Modus abgehalten und garantieren damit einen adäquaten Mix aus persönlicher Auseinandersetzung in Präsenz und Online-Formaten, die eine berufsbegleitende Absolvierung ermöglichen.
Ja, eine Anrechnung für Kenntnisse von gesetzlich anerkannten Ausbildungen oder fachlich und qualitativ geprüften Aus- und Fortbildungen kann semesterweise für Lehrveranstaltungen in Absprache mit der jeweiligen LVA-Leitung beantragt werden, wenn diese in Inhalt und Umfang als auch vom Niveau gleichwertig sind. Dies betrifft vor allem absolvierte Ausbildungen im Bereich der Sozialbetreuungsberufe, einige Studiengänge aus dem sozial- und bildungswissenschaftlichen Bereich, Teile von Lehramtstudien, sowie Inhalte aus geprüften Aus- und Fortbildungen im Bereich der Sozialpädagogik (proges, wifi, bfi, ibq und andere).
Ja, während der Weihnachtsferien und Osterferien haben Sie lehrveranstaltungs- und prüfungsfreie Zeit.
Das Wintersemester startet frühestens Mitte September und endet voraussichtlich Mitte Februar. Das Sommersemester beginnt Ende Februar/Anfang März und endet Mitte Juli.
Zwickeltage werden bei uns nicht freigehalten. Im Sommer (Mitte Juli bis Mitte September) können Abgaben oder Prüfungen stattfinden.