Abschlussarbeiten

Wissenschaftliche Abschlussarbeiten (Diplom-, Master- und Bachelorarbeiten) befassen sich mit praxisbezogenen Fragestellungen und werden oft anhand konkreter Aufgabenstellungen zusammen mit Unternehmen durchgeführt. Sie geben Gelegenheit zur persönlichen Vertiefung in ein spezifisches Thema. Diese Form der Zusammenarbeit wird von den FH-Studiengängen forciert und unterstützt.

Themenvorschläge

Themen für Abschlussarbeiten können entweder aus der Aufgabenstellung eines Projekts des vorangehenden Semesters heraus entstehen oder sie werden von Unternehmen explizit vorgeschlagen. Dabei sind folgende Punkte wichtig:

  • Das Thema sollte praxisrelevant sein und und gleichzeitig innovativen Charakter besitzen.
  • Das Thema sollte grundsätzlich auf die Ausbildungsziele des Studiengangs abgestimmt sein.
  • Innerhalb des Unternehmens sollte Interesse und eigene Sachkompetenz zum Thema bestehen.
  • Die Ausarbeitung der Abschlussarbeit muss innerhalb eines Semesters möglich sein.
  • Das Ergebnis der Abschlussarbeit muss für den Erfolg des Unternehmens unkritisch sein.

Vorschläge für Abschlussarbeiten sollten am besten direkt an den jeweiligen Studiengang gerichtet werden und zumindest folgende Informationen beinhalten:

  1. Informationen zu Ihrem Unternehmen:
    • Name und Adresse
    • Kontaktperson
    • Größe des Unternehmens bzw. der Abteilung
  2. Thema (Arbeitstitel)
  3. Kurzbeschreibung (max. 1 Seite)
  4. Zeitliche Vorgaben

Betreuung

Grundsätzlich wird für jede Abschlussarbeit innerhalb des FH-Studiengangs ein fachlich zuständiger Betreuer nominiert. Zusätzlich sollte innerhalb des Partner-Unternehmens eine mit dem Thema vertraute Person verfügbar sein, die zusammen mit dem FH-Betreuer die inhaltliche Begleitung der Abschlussarbeit übernimmt.

Vertraulichkeit

Häufig werden in Abschlussarbeiten innovative Themen bearbeitet, die für die Partner-Unternehmen neues Wissen und technologischen Fortschritt bringen. Um in solchen Fällen die berechtigten Interessen der Unternehmen zu schützen, besteht die Möglichkeit, Abschlussarbeiten nach ihrer Fertigstellung mit einem Sperrvermerk zu versehen. In diesem Fall kann Dritten die Einsicht bis zu einem Zeitraum von 5 Jahren verwehrt werden.