Hausordnung

1. Geltungsbereich

Die Hausordnung gilt für alle Nutzer*innen, insbesondere Studierende und interne und externe Mitarbeiter*innen der Fakultät für Informatik, Kommunikation und Medien, FH OÖ Studienbetriebs GmbH, Softwarepark 11, 4232 Hagenberg und umfasst alle ihr zugehörigen Räume und Flächen. Campus- und Raumpläne finden Sie auf unserer Homepage und Angehörige des FH Campus Hagenberg auch auf der Lern- und Kommunikationsplattform.

Für Studierende und Lehrgangsteilnehmende ist die Hausordnung Bestandteil des Ausbildungsvertrages. Unkenntnis dieser Hausordnung schützt nicht vor den Folgen von Verstößen gegen diese.

2. Grundsätzliches

Allen Nutzer*innen wird die größtmögliche Pflege und Schonung aller Gebäude und Flächen (Räume und deren Ausstattungen, Außenbereiche, Parkplätze, Tiefgarage, Fahrradabstellplätze, etc.) nahe gelegt. Durch verantwortungsvolles Verhalten am Campus kann eine Verminderung der Reparatur-, Betriebs- und Wartungskosten erreicht werden. In den Räumlichkeiten (innen) des FH OÖ Campus Hagenberg gilt absolutes Rauchverbot. Jede Art von parteipolitischer Betätigung ist untersagt.

3. Zutrittssystem

Die meisten Räume und damit auch unsere technischen Einrichtungen sind mit einem elektronischen Zutrittskontrollsystem gesichert. Der Ausweis für Studierende berechtigt die Benutzer*innen zur Nutzung von individuell freigegebenen Räumen. Die leichtfertige Verwendung des Ausweises ist zu unterlassen, da alle Transaktionen protokolliert werden. Das Außerkraftsetzen der Zutrittskontrolle – Stichwort „Mistkübel in die Türe“ – stellt ein potentielles Problem dar, da davon auszugehen ist, dass dieses Außerkraftsetzen von einer der Personen durchgeführt wurde, die sich laut Schließsystem im Raum befunden haben. Geht nun gerade in diesem Zeitraum ein Gerät „verloren“, so werden die vom Schließsystem registrierten Personen zur Verantwortung gezogen. In einigen besonders "sensiblen“ Labors, in Stiegenhäusern und Gängen, sowie im Bereich von Eingangstüren und Parkplätzen ist eine Videoüberwachungsanlage installiert, die die Aufzeichnung der Geschehnisse in diesen Räumen über Tage hinweg erlaubt.

4. Lärmvermeidung

Aus Respekt gegenüber Kolleg*innen bitten wir, sich vor Hörsälen, Labors, etc. ruhig zu verhalten. Unterhaltungen sind in angemessener Zimmerlautstärke zu führen. Ist eine überdurchschnittliche Lärmentwicklung erforderlich (Veranstaltungen; Inbetriebnahme von Maschinen udgl), so muss vorher die Administration verständigt werden.

5. Parkplätze

Für Studierende stehen gekennzeichnete Parkplätze im Freibereich hinter dem Gebäude FH3 und dem Studentenheim 6 zur Verfügung. Auf dem Parkplatz hinter der FH3 befinden sich vier E-Ladestationen der LINZ AG, bei denen E-Autos rundum die Uhr geladen werden können.
Die FH-Tiefgarage und die dort befindlichen E-Ladestationen sind ausschließlich für berechtigte Personen reserviert. Die Gästeparkplätze der FH im Einfahrtsbereich der FH1-Tiefgarage sind freizuhalten. Öffentliche Parkplätze sind im Campusplan eingezeichnet. Fluchtwege und Feuerwehrzufahrten müssen unter allen Umständen freigehalten werden. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin abgeschleppt.

6. Abstellen von Fahrrädern

Abstellflächen für Fahrräder befinden sich in der Tiefgarage zwischen FH1 und FH2.

7. Mitnahme von Tieren

Die Mitnahme von Tieren ist grundsätzlich untersagt. Mitarbeiter*innen und Studierende, die auf speziell ausgebildete Hunde zur Kompensation ihrer Beeinträchtigung oder zu therapeutischen Zwecken angewiesen sind, können beim Dekanat eine Ausnahmebewilligung beantragen.

8. Schließfächer

Vor dem Hörsaal HS2 im FH-Gebäude FH1 befinden sich Schließfächer (Garderobenschränke), die von den Studierenden angemietet werden können. Bei der Ausgabe des Schlüssels ist eine Kaution in der Höhe von € 7,– zu entrichten, die bei Rückgabe des Schlüssels wieder ausbezahlt wird. Die Höhe der Miete ist von der Mietdauer abhängig und beträgt für ein Semester € 3,-. Bitte wenden Sie sich an die Administration, FH1, Ebene 1.

9. Hinweis zu Fotos und Videoaufnahmen

Studierende nehmen zur Kenntnis, dass von der FH OÖ am Campus hergestellte Fotos und Videoaufnahmen (insbesondere bei Veranstaltungen) zur Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen. Bild- und Tonaufnahmen von Lehrveranstaltungen sind ausnahmslos nur mit vorheriger Genehmigung der Lehrenden gestattet.

10. Konsumieren von Speisen und Getränken

Das Essen und Trinken ist in Lehrveranstaltungsräumen nicht erlaubt.

11. Laborbenutzung

Die Räumlichkeiten sind in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen. Bei Beendigung einer Übung – speziell dann, wenn es sich um die letzte Übungseinheit eines Tages handelt – ist auch darauf zu achten, dass die Bildschirme und die Beleuchtung (NICHT die PCs!) ausgeschaltet werden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass bei Verlassen der Räume alle Fenster geschlossen werden.
Die Netzwerkverkabelung der Labor-PCs darf nicht verändert werden.
Schadensfälle und Störungen sind umgehend zu melden: IT Servicedesk (+43 50804 DW 15000 oder servicdesk@fh-ooe.at).
In fast allen Labors und Hörsälen gibt es Telefone für interne Gespräche zu anderen FH-Nebenstellen sowie für Notrufe Feuerwehr (122), Rettung (144) und Polizei (133).

12. Sicherheit

Die Lagerung oder Nutzung von brandgefährlichen, explosiven oder giftigen Stoffen am Campusgelände, sowie die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen (zB Waffen) ist verboten. Das Hinauslehnen aus Fenstern bzw. das Hinauswerfen von Gegenständen aus den Fenstern ist untersagt. Für den Einsatz und die Nutzung der diversen Ausstattungen (Personenaufzüge, Lastenaufzug, technische Gerätschaften etc.) sind die jeweiligen Bedienungsanleitungen zu beachten bzw. den Anweisungen des geschulten Personals Folge zu leisten. Fluchtwege und Ausgänge müssen nach Maßgabe der feuerpolizeilichen Bestimmungen freigehalten werden. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Türen, welche Brandabschnitte und Rauchabschnitte abschließen, im offenen Zustand nicht fixiert werden dürfen, sodass deren Funktion als Abschlusstüre nicht beeinträchtigt wird. An dieser Stelle wird ausdrücklich auf die Brandschutzordnung sowie auf die Informationen zum „Verhalten im Brandfall“ verwiesen.

13. Müllentsorgung

Zur Entsorgung von Abfällen aller Art sind die jeweils dafür vorgesehenen Behältnisse zu verwenden. Eine Ablagerung von Abfällen an einem anderen Ort (auch neben den Abfallbehältern) ist verboten. Sperrmüll ist selbst abzutransportieren. Zigarettenkippen sind in den dafür vorgesehenen Aschenbechern zu entsorgen.
In die Abflüsse in den Sanitäranlagen dürfen keine festen Gegenstände (Speisereste etc.) geworfen werden. Auch das Entleeren von Flüssigkeiten, die eine Verstopfung oder Verunreinigung der Abflüsse herbeiführen können, ist untersagt.

14. Schneeräumung

Die Schneeräumung wird von der Fakultät organisiert. Fahr- und Gehwege müssen frei bleiben, sodass die Schneeräumung nicht behindert wird.

15. Allgemeine Informationsflächen und Aushänge

Aushänge und Plakate sind nur an den dafür bestimmten freien Informationsflächen und nur nach Zustimmung der Administration (Unterschrift, Stempel) zulässig. Die Zuweisung von Informationsflächen wird widerrufen, wenn wiederholt eine widmungswidrige Verwendung festgestellt wird.

16. Haftung

Nutzer*innen sind zum Ersatz jenes Schadens verpflichtet, der durch ihr fahrlässiges oder rücksichtsloses Verhalten durch Nichtbeachtung dieser Hausordnung an den gemeinschaftlichen Räumen und Geräten entsteht. Die Behebung einer Beschädigung oder Reinigung einer Verschmutzung ist durch die haftenden Nutzer*innen auf ihre Kosten zu veranlassen. Wird innerhalb einer angemessenen Frist der Schaden nicht beseitigt, kann der Erhalter des FH OÖ Campus Hagenberg auf Kosten der Betreffenden den Auftrag zur Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand geben. Schäden an Wasserleitungsrohren, Ablaufrohren sowie Dachschäden sind sofort dem Gebäudemanagement zu melden. Dasselbe gilt für andere für die Allgemeinheit wichtige Vorkommnisse wie Brand, Einbruch etc. – auch dann, wenn diese lediglich Teile der Anlage betreffen. Die Haftung erstreckt sich in gleicher Weise auch auf Angehörige, Besucher*innen, Handwerker etc.