1. Benutzungsbewilligung

Die Studiengänge stellen eine leistungsfähige Netzwerk-, Telekommunikations-, Rechner- und A/V-Medieninfrastruktur zur Verfügung. Studierende erhalten eine Benutzungsbewilligung und werden somit zu Benutzer*innen.
Die Benutzungsbewilligung kann in Sonderfällen eingeschränkt, verweigert oder vom Nachweis spezieller Fachkenntnisse abhängig gemacht werden.
Eine Weitergabe der Benutzungsbewilligung und/oder von Passwörtern an andere Personen ist unzulässig und hat den Entzug der Benutzungsbewilligung für die Dauer von mindestens einem Monat zur Folge. Benutzer*innen, welche die zugeteilten Ressourcen in irgendeiner Art und Weise missbrauchen – z. B. durch vorschriftswidrige Verwendung von Netzwerkressourcen wie Homepage, E-Mail- und FTP-Dienst etc. – oder der Studienbetriebsordnung zuwiderhandeln, kann die Benutzungsbewilligung durch die jeweilige Studiengangsleitung entzogen werden.
Die Benutzungsbewilligung endet mit dem Ausscheiden aus dem Studiengang (mit oder ohne Abschluss) sowie durch Abmeldung oder Entzug der Benutzungsbewilligung. Mit Ende der Benutzungsbewilligung werden alle Zugangsberechtigungen sowie die gespeicherten Daten der Benutzer*innen gelöscht.

2. Rechte und Pflichten

Die Benutzer*innen sind gemäß der Benutzungsbewilligung berechtigt, nach Maßgabe der vorhandenen und der ihnen zugeteilten Ressourcen alle für die Bearbeitung ihrer Aufgaben im Rahmen des Studiums notwendigen Einrichtungen und sonstigen Betriebsmittel mit der gebührenden Sorgfalt in Anspruch zu nehmen.
Die Benutzer*innen tragen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwendung ihrer Benutzungsbewilligung. Bei mutwilligen und/oder fahrlässig verursachten Beschädigungen besteht Schadensersatzpflicht.
Werden Kopien von Programmen und/oder Daten, welche die Studiengänge zur Verfügung stellen, widerrechtlich angefertigt, haften die Benutzer*innen gegenüber dem Lizenzgeber und/oder Eigentümer.
Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und die Lizenzrechte sind in allen Fällen zu beachten.
Insbesondere ist den Benutzer*innen das eigenmächtige Installieren jeglicher Software ohne Absprache mit der Lehrveranstaltungsleitung strengstens untersagt.
Sämtliche Missbräuche und Verstöße gegen strafrechtliche Bestimmungen seitens der Benutzer*innen, wie z.B. Verstöße im Sinne des Wiederbetätigungs- oder des Pornografiegesetzes, werden umgehend zur Anzeige gebracht.

3. Benutzungsregeln für das Internet-Portal

  1. Die Verwendung jeglicher Information oder jeglichen Materials erfolgt auf eigene Gefahr. Bei etwaigen Schäden kann die Hochschule als Betreiber dieses Portals nicht haftbar gemacht werden.
     
  2. Die Benutzer*innen stimmen zu, dass sie keine der folgenden Handlungen während der Benutzung dieses Portals durchführen werden:
    • Zugriffe auf Geräte oder Ressourcen, auf die die Benutzer*innen keine Zugriffsrechte haben;
    • das Kopieren oder Vervielfältigen jeglicher Daten, die urheberrechtlich geschützt sind ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Rechtsinhaberin/des Rechtsinhabers;
    • die Durchführung jeglicher Attacken auf das Netzwerk, wie Port Scans, DoS/DDoS Attacken, Packet Floods, Replays oder Injection, Session Hijacking oder Interception oder ähnlicher Aktivitäten;
    • die Verbreitung jeglicher Schadsoftware, wie Viren, Trojaner, Würmer etc.;
    • die Installation von Software, die Manipulationen an Hardware oder Software von Fremdgeräten durchführt, wie z.B. Key Logger, Registry Keys oder andere ausführbare Programme, wie Skripte oder aktive Applikationen.
       
  3. Die Benutzer*innen verpflichten sich dazu
    • den zur Verfügung gestellten Zugang in voller Verantwortung und mit Rücksicht auf die Sicherheit und Privatsphäre der Mitbenutzer*innen und Netzwerkressourcen zu verwenden;
    • auf keinerlei diskriminierende, pornografische, gewalttätige oder rechtswidrige Inhalte jeglicher Form über diesen Zugang bewusst zuzugreifen oder solche zu verbreiten;
    • im WLAN der FH keine eigenen Hotspots (insbesondere mit Smartphones und anderen Mobilgeräten) einzurichten oder zu betreiben. Anmerkung: Der Betrieb von privaten Hotspots ist streng untersagt (z.B. Download von großen Dateien ohne Studiums-Relevanz etc.), um Störungen und Beeinträchtigungen des örtlichen WLANs zu vermeiden!
       
  4. Die FH behält sich als Betreiber das Recht vor, jegliche Kommunikation, die über diesen Zugang stattfindet, aufzuzeichnen und zu überwachen, um die Einhaltung dieser Regeln sicherzustellen.
     
  5. Die Benutzer*innen nehmen zur Kenntnis, dass die Verletzung dieser Regeln zum sofortigen Entzug der Zugriffsrechte und in schwerwiegenden Fällen auch zu Schadensersatzforderungen und Anzeigen führen kann.

4. Ausweis für Studierende

Bei der Immatrikulation erhalten Studierende einen Ausweis, der für das elektronische Zutrittssystem der FH-Gebäude sowie für das Drucken und Kopieren verwendet wird. Wird ein Ausweis fahrlässig beschädigt bzw. verloren, so werden für die Neuausstellung € 10,- Beschaffungs- und Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt. Die Gültigkeit des Ausweises kann bei gültiger Inskription am Servicepoint in der FH2, Ebene 2 verlängert werden.

5. Datensicherung

Die Verantwortung für die Sicherung aller benutzerspezifischen Programme und/oder Daten, insbesondere vor unsachgemäßer Verwendung, Verlust bzw. Zerstörung bei der Verarbeitung und/oder Speicherung dieser Dateien, obliegt grundsätzlich den Benutzer*innen.

Auf Grund der großen Datenmengen ist es derzeit technisch nicht möglich, Sicherungskopien aller Benutzer*innendaten in kurzen Abständen zu erstellen. Bei einem jederzeit möglichen Ausfall der Server ist mit einem Verlust der eigenen Daten zu rechnen. Es wird dringend empfohlen, alle wichtigen Daten auf eigenen Datenträgern (z.B. CD-R, DVD oder USB-Stick) regelmäßig zu sichern.

6. Datenschutz

Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten natürlicher Personen sind die rechtlichen Vorgaben des nationalen Datenschutzgesetzes (DSG) und der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) einzuhalten. Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten an der FH Oberösterreich sind in der Datenschutzerklärung unter https://www.fh-ooe.at/datenschutz/ angeführt.
Die Mitarbeiter*innen der Studiengänge sind berechtigt, bei Verdacht der missbräuchlichen Verwendung der IT-Infrastruktur oder bei einem Verstoß gegen die Benutzungsrichtlinien alle gespeicherten Daten der Benutzer*innen zu überprüfen sowie gegebenenfalls den von einzelnen Benutzer*innen verursachten Datenverkehr zu überwachen.
Sämtliche Netzzugriffe können protokolliert und überprüft werden.
Die Daten aller Computerbenutzer*innen, insbesondere deren Passwörter und E-Mail-Nachrichten, unterliegen dem Schutz der Privatsphäre bzw. dem Briefgeheimnis. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte bzw. die Ermöglichung eines unerlaubten Zugriffs auf die IT-Infrastruktur durch Dritte ist unzulässig und hat ein Disziplinarverfahren zur Folge.

7. Homepages

Im Rahmen von Lehrveranstaltungen und/oder auf Privatinitiative hin können von Benutzer*innen offizielle und/oder private Homepages auf Servern erstellt und über das Internet veröffentlicht werden. Grundsätzlich sind Benutzer*innen für den Inhalt dieser Homepages selbst verantwortlich.
In den Homepages dürfen keine beleidigenden, anstößigen (z.B. sexistische oder pornografische), rassistische oder kriminelle (z. B. Computerviren) Inhalte oder Links zu solchen Inhalten präsentiert werden. Außerdem dürfen keinerlei durch ein Copyright geschützte Inhalte oder Links zu solchen Inhalten enthalten sein. Enthaltene Links dürfen nicht durch ein Passwort geschützt werden.
Die Homepages dürfen nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden und dürfen keine Werbeeinschaltungen (z.B. Banner) enthalten.
Auf den Homepages dürfen keine Gateway-Sites eingerichtet werden, die nur Zutritt zu anderen Homepages ermöglichen.
Grundsätzlich ist jede Vorgehensweise oder Aktivität, die dem Ruf oder dem Ansehen der Studiengänge oder den Mitarbeiter*innen schaden könnte, unzulässig.

8. Sanktionen

Bei Zuwiderhandlung werden je nach Vergehen folgende Maßnahmen ergriffen: Löschen der betroffenen Dateien, vorübergehender oder dauerhafter Entzug der Benutzungsbewilligung bis hin zur Erstattung einer Anzeige (bei strafrechtlicher Relevanz), ggf. sogar das Ausscheiden aus dem Studium ohne Abschluss.