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Kosten & Finanzierung

Studienbeitrag

An der FH Oberösterreich wird ab dem Sommersemester 2018 ein Studienbeitrag in der Höhe von 363,36 € pro Semester für Studierende aus EU- und EWR-Staaten* eingehoben.

Für Studierende aus Drittstaaten** wird ein Studienbeitrag in Höhe von 726,72 € pro Semester eingehoben.

*Studienbeitrag von 363,36 € pro Semester für Studierende aus EU- und EWR-Staaten betrifft:
Diese Gebühr gilt für InländerInnen, alle EU-BürgerInnen und Staatsangehörige aus Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz.

* Die ermäßigte Gebühr von 363,36 € pro Semester ist auch für Drittstaatsangehörige gültig, die über ein Naheverhältnis zu Österreich gemäß Personengruppenverordnung verfügen. Dazu gehören beispielsweise

  • anerkannte Flüchtlinge,
  • Angehörige von in Österreich akkreditierten Auslandskorrespondenten oder von diplomatischem Personal,
  • Personen mit Reifezeugnissen von österreichischen Auslandsschulen,
  • Personen, die seit mindestens 5 Jahren in Österreich den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen haben.
  • Personen mit Rot-Weiss-Rot Card

**Studienbeitrag von 726,72 € pro Semester für Studierende aus Drittstaaten betrifft:
Diese Gebühr ist von Drittstaatsangehörigen zu bezahlen, die über eine Aufenthaltserlaubnis Studierender (§ 64 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) verfügen.

Wie kann ich um Befreiung vom Studienbeitrag aufgrund von Behinderung ansuchen?

Bitte stellen Sie einen kurzen schriftlichen Antrag (zB per E-Mail) an die Studiengangsleitung inkl. Nachweis eines Behinderungsgrad von mind. 50% (entweder Behindertenausweis des Bundessozialamtes, Bescheid über erhöhte Familienbeihilfe). Der Antrag auf Befreiung muss nur einmal für das gesamte Studium gestellt werden.

Bin ich bei Bezug von Studienbeihilfe bzw. Selbsterhalterstipendium vom Studienbeitrag befreit?

Nein. Auch dann ist der Studienbeitrag zu bezahlen. Informationen zum möglichen Studienzuschuss finden Sie auf der Seite der Studienbeihilfenbehörde.

Kann ich aufgrund von Erwerbstätigkeit um Befreiung vom Studienbeitrag ansuchen?

Nein. Auch dann ist der Studienbeitrag zu bezahlen.

Besteht die Möglichkeit bei Berufstätigkeit den Studienbeitrag von der Lohnsteuer abzusetzen?

Ja.

Gibt es eine Sozialstaffelung des Studienbeitrags.

Nein.

Kann ich mich aufgrund von Mutterschutz/Karenz vom Studienbeitrag befreien lassen, wenn ich mein Studium nicht unterbreche?

Nein. Wenn Sie während Mutterschutz/Karenz als ordentliche/r Studierende/r aktiv sind, müssen Sie den Studienbeitrag bezahlen. Als Unterbrecher/in müssen Sie keinen Studienbeitrag bezahlen.

Besteht die Möglichkeit die Rechnung des Studienbeitrags auf meinen Arbeitgeber ausstellen zu lassen?

Nein. Da der Vertragspartner gemäß Ausbildungsvertrag der/die Studierende ist, wird die Rechnung auf den Namen des/der Studierenden ausgestellt.

Besteht die Möglichkeit einer Teilzahlung des Studienbeitrags?

Aus organisatorischen Gründen ist dies nicht möglich.

Wann ist die letzte Frist zur Bezahlung des Studienbeitrags?

Wir ersuchen Sie um umgehende Bezahlung des Studienbeitrags nach Erhalt der Rechnung. Die absolut letzte Zahlungsfrist für das Wintersemester ist der 31.10. bzw. für das Sommersemester der 31.3. Wenn bis zum 31.10. bzw. 31.3. kein Zahlungseingang vorliegt, so hat dies die Exmatrikulation vom Studium zur Folge. Falls Sie im Zeitraum von 1.-31.10. bzw. 1.-31.3. eine Prüfung ablegen möchten, müssen Sie bitte spätestens 5 Werktage vor der Prüfung den Studienbeitrag überweisen.

Kann ich Prüfungen ablegen oder das Service der FH OÖ (z.B. Zugang zu Lernplattformen) nutzen, wenn ich den Studienbeitrag noch nicht einbezahlt habe?

Nein. Dazu ist die Bezahlung des Studienbeitrags erforderlich.

Wenn ich mein Studium für mehrere Semester unterbreche, muss ich jedes Semester erneut um Befreiung vom Studienbeitrag ansuchen?

Nein. Ein einmaliges Ansuchen mit Bekanntgabe des Zeitraumes der Unterbrechung ist ausreichend.

Für Drittstaatsangehörige, die über ein Naheverhältnis zu Österreich gemäß Personengruppenverordnung verfügen, beträgt der Studienbeitrag nicht 726,72€, sondern wie bei EU-Bürgern 363,36€. An wen kann ich mich bei Rückfragen zu diesem Thema wenden?

Die Rechtsabteilung der FH OÖ (recht@fh-ooe.at) steht von dieser Verordnung betroffenen Studierenden aus Drittstaaten für Rückfragen (z.B. bezüglich der zu liefernden Unterlagen zum Nachweis des Naheverhältnisses) zur Verfügung.

Wird der bereits bezahlte Studienbeitrag bei frühzeitigem Ausscheiden aus dem Studiengang refundiert?

Nein. Entrichtete Studienbeiträge werden bei frühzeitigem Ausscheiden aus dem Studiengang, aus welchem Grund auch immer, oder Unterbrechung für das laufende Semester nicht - auch nicht aliquot - refundiert.

Info Studienbeitrag bei neuen Ausbildungsverträgen (ab Wintersemester 2018/2019)

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Info Studienbeitrag bei bestehenden Ausbildungsverträgen (bis Sommersemester 2018)

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ÖH-Beitrag

Der gesetzlich verpflichtende Studierendenbeitrag der ÖH (Österreichische Hochschülerschaft) ist derzeit mit EUR 22,70 festgelegt und pro Semester zu bezahlen. Der Studierendenbeitrag inkludiert eine Haftpflichtversicherung für Studierende. Weitere Infos zur ÖH finden Sie unter: www.oeh.ac.at

Duplikate

Wird die Ausstellung eines Duplikats eines Abschlusszeugnisses oder einer Verleihungsurkunde benötigt, so ist ein Antrag mit dem entsprechenden Formular bei der Studiengangsadministration zu stellen und der angeführte Bearbeitungsbeitrag zu entrichten.

Formular zur Antragstellung Duplikatsausfertigung

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Krankenversicherung

Studierende an Fachhochschul-Studiengängen können bei einer Gebietskrankenkasse eine freiwillige Krankenversicherung abschließen, sofern sie nicht bei ihren Eltern mitversichert sind.

Unfallversicherung

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) führt die soziale Unfallversicherung für rund 1,3 Millionen Schüler und Studenten durch. Nähere Informationen zum Versicherungsschutz finden Sie hier.

Formular AUVA Unfallmeldung

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Sonstige Kosten

Neben den Kosten für den persönlichen Lebensunterhalt, Wohnung, Verkehrsmittel usw. ist während des Studiums mit einer Reihe zusätzlicher Ausgaben zu rechnen, u.a. für Fachbücher und Zeitschriften, Verbrauchsmaterial (Schreibzeug, Hefte, Disketten, CD-ROMs usw.), Skripten, Kopier- und Druckkosten, Teilnahme an Exkursionen (Fahrtkosten, Übernachtungen, Eintrittsgebühren ...).

Stipendien/ Studienbeihilfe

Studierende an Fachhochschulen sind bei staatlichen Stipendien (insbesondere bezüglich der Studienbeihilfe des Bundes) den Studierenden an Universitäten gleichgestellt. Nähere Informationen dazu, insbesondere über die sozialen Voraussetzungen, erteilt die Studienbeihilfenbehörde in Linz: www.stipendium.at

Leistungsstipendien

Für hervorragende Studienleistungen vergeben die Fachhhochschul-Studiengänge regelmäßig Leistungsstipendien aus Mitteln des Bundesministeriums. Die Ausschreibung erfolgt normalerweise im Sommersemester, am Campus Hagenberg jedoch immer im Wintersemester (für das vorangegangene Studienjahr).

Sonstige Stipendien und Beihilfen

Größere Wirtschaftsunternehmen (Energie AG, voestalpine etc.) und Interessensvertretungen (ÖGB,Wirtschaftskammer etc.) vergeben individuelle Förderungen u.a. für Diplomarbeiten und Dissertationen, die speziell ihre Interessensgebiete betreffen. In jedem Fall ist eine individuelle Anfrage erforderlich.

Stipendienportal european-funding-guide.eu

Das Portal www.european-funding-guide.eu will allen Schülern, Studierenden und Promovierenden kostenlos bei der Suche nach einer Förderung für ihr Studium helfen. Erstmalig in Österreich werden mithilfe eines Matching-Verfahrens aus einer Datenbank mit über 12.000 Fördereinträgen jedem Nutzer nur jene Stipendien und Auslandsstipendien angezeigt, die auf den eigenen Lebenslauf passen.Das Portal umfasst eine große Bandbreite an Fördermöglichkeiten, die von der Finanzierung der Lebensunterhaltskosten, über eine finanzielle Unterstützung von Auslandsaufenthalten und Beihilfen für den Studienbeitrag hin zu Förderunen für Dissertationen reichen. Darüber hinaus liefert die Plattform zahlreiche Artikel zum Thema Stipendienbewerbung sowie Vorlagen für die eigene Stipendienbewerbung.