Praktikum im Ausland

ERASMUS Student Mobility Placement (SMP)

Neben der Förderschiene für Studienaufenthalte (SMS) vergibt das ERASMUS Programm auch Förderungen für Berufspraktika (SMP), die im EU/EWR-Ausland absolviert werden. Hierzu zählen: die 27 EU-Mitgliedstaaten, außerdem Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei.

Bedingungen

  • Dauer des Praktikums mindestens drei Monate (z.B. 12.04. - 11.07.), maximal jedoch zwölf Monate
  • Ordentliche Studierende am FH Campus Wels
  • Mobilität in das Herkunftsland möglich (z. B. deutsche Staatsbürger verbringen das Berufspraktikum in Deutschland), jedoch geringste Priorität bei der Stipendienvergabe
  • Die ERASMUS SMP-Förderung darf nur 1x in der gesamten Studienlaufbahn in Anspruch genommen werden; die ERASMUS SMS-Förderung (für Studienaufenthalte) zählt jedoch nicht hierzu.
  • Ob das Praktikum vergütet oder unvergütet ist, spielt keine Rolle

Zweck des Studierendenpraktikums

  • Vollzeitpraktikum, das als integraler Teil des Studiums anerkannt wird oder das zur sinnvollen Ergänzung der an der Heimathochschule absolvierten Ausbildung dient.
  • Bei Pflichtpraktika müssen mind. 3 ECTS Credits pro gefördertem Monat angerechnet werden

Vorbereitender Sprachkurs

  • Innerhalb des Förderzeitraums kann unmittelbar vor dem Praktikum ein Sprachkurs (mind. 2 Wochen, max. 1 Monat) absolviert werden. Für weniger verbreitete EU-Sprachen werden EILC-Sprachkurse angeboten, für die von den Studierenden separate Fördermittel beantragt werden können.

Weitere Voraussetzungen

  • Studierende müssen für ihren Auslandsaufenthalt jedenfalls kranken-, unfall- und haftpflichtversichert sein.
  • Die/der Studierende muss über ein inländisches Konto verfügen.

Ablauf

  • Suche eines Praktikumsplatzes im europäischen Ausland durch den Studierenden

Beantragung des Erasmus-Studierendenpraktikums:

  • Ausfüllen des Bewerbungsblattes sowie des Training Agreements und Abgabe im International Office spätestens 6 Wochen vor Praktikumsbeginn
  • Das International Office bestätigt die Anerkennbarkeit des Praktikums und nomiert die PraktikantInnen in der ERASMUS-Datenbank
  • Nach Erhalt des Registrierungscodes (per Mail) registrieren sich die Praktikantinnen und Praktikanten in der Datenbank
  • Das Erasmus-Referat prüft die Nominierungsdaten und versendet ein Zuerkennungsmail
  • Vor Antritt des Erasmus-Stuierendenpraktikums wird die Vereinbarung entweder in der Datenbank elektronisch signiert oder in doppelter Ausfertigung ausgedruckt und unterschrieben dem Erasmus-Referat übermittelt.
  • Auszahlung von 80% der EU-Mittel und der 1. Rate der nationalen Mittel. weitere nationale Raten werden monatlich ausbezahlt.

Verlängerung des Erasmus-Studierendenpraktikums:

  • Im Falle eines Verlängerungsbedarfs des Studierendenpraktikums stellt die Praktikantin bzw. der Praktikant einen Verlängerungsantrag mindestens 6 Wochen vor Ende der ersten Praktikumsfrist. Dieser Antrag, sowie auch eine Verlängerung des Training Agreements müssen sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Studiengangsleiter unterschrieben und im International Office abgegeben werden.

Nach Beendigung des Erasmus-Studierendenpraktikums:

  • Original Aufenthaltsbestätigung (und allenfalls einer Sprachkursbestätigung) an das ERASMUS-Referat in Linz schicken (Vorlagefrist von 2 Wochen); Kopie im International Office abgeben
  • Ausfüllen des Studierendenberichtes in der ERASMUS-Datenbank innerhalb von 2 Wochen
  • => erst dann werden die restlichen 20% der EU-Mittel und die letzte nationale Rate ausbezahlt

  • Das Studierendenpraktikum ist mittels Transcript of Work, welches wiederum mit dem "Training Agreement" übereinstimmen soll, zu belegen. Eine Kopie davon ist im Int. Office abzugeben.
  • Die Anrechnung des Praktikums muss binnen 2 Monaten erfolgen. Eine Kopie des Anrechnungsbescheides (i.d.R. die vom FH-Betreuer unterschriebene "Beurteilung Berufspraktikum") ist im Int. Office abzugeben.