Praktikum im Ausland

Seit dem akademischen Jahr 2007/08 gibt es Erasmus-Förderungen für Berufspraktika, die im EU/EWR-Ausland absolviert werden.

Bedingungen

  • Dauer des Praktikums mindestens drei ganze Monate, maximal jedoch zwölf Monate
  • Zeitraum: zwischen 1. Juli und 30. September des darauf folgenden Jahres
  • Ordentliche Studierende am FH Campus Wels
  • Staatsbürger eines EU/EWR-Staates oder türkische Staatsbürger
  • Mobilität in das Herkunftsland möglich (z. B. deutsche Staatsbürger verbringen das Berufspraktikum in Deutschland), jedoch geringste Priorität bei der Stipendienvergabe

Zweck des Studierendenpraktikums

  • Vollzeitpraktikum, das als integraler Teil des Studiums anerkannt wird oder das zur sinnvollen Ergänzung der an der Heimathochschule absolvierten Ausbildung dient.

Vorbereitender Sprachkurs

  • Innerhalb des Förderzeitraums kann unmittelbar vor dem Praktikum ein Sprachkurs (mind. 2 Wochen, max. 1 Monat) absolviert werden. Für weniger verbreitete EU-Sprachen werden EILC-Sprachkurse angeboten, für die von den Studierenden separate Fördermittel beantragt werden können. Nähere Infos zu EILC-Sprachkursen im International Office bzw unter Outgoing students -> Useful Links

Weitere Voraussetzungen

  • Doppelfinanzierung ist nicht zulässig (d. h. keine anderen Stipendien für das Praktikum dürfen bezogen werden), ausgenommen hiervon ist die Studienbeihilfe und das Selbsterhalterstipendium. Das Praktikum darf aber von dem Unternehmen vergütet/bezahlt sein.
  • Studierende müssen für ihren Auslandsaufenthalt jedenfalls kranken-, unfall- und haftpflichtversichert sein.
  • Die/der Studierende muss über ein inländisches Konto verfügen.

Ablauf

  • Suche eines Praktikumsplatzes im europäischen Ausland durch den Studenten
  • Ausfüllen des Bewerbungsblattes sowie des Training Agreements und Abgabe im International Office
  • Das International Office bestätigt die Anerkennbarkeit des Praktikums
  • Nominierung der Praktikantinnen und Praktikanten durch das International Office
  • Nach Erhalt des Registrierungscodes (per Mail) registrieren sich die Praktikantinnen und Praktikanten in der Datenbank
  • Das Erasmus-Referat prüft die Nominierungsdaten und versendet ein Zuerkennungsmail
  • Vor Antritt des Erasmus-Stuierendenpraktikums wird die Vereinbarung entweder in der Datenbank elektronisch signiert oder in doppelter Ausfertigung ausgedruckt und unterschrieben dem Erasmus-Referat übermittelt.
  • Auszahlung von 80% der EU-Mitteln und der 1. Rate der nationalen Mittel. weitere nationale Raten werden monatlich ausbezahlt.
  • Im Falle eines Verlängerungsbedarfs des Studierendenpraktikums stellt die Praktikantin bzw. der Praktikant einen Verlängerungsantrag mindestens 6 Wochen vor Ende der ersten Praktikumsfrist. Dieser Antrag, sowie auch eine Verlängerung des Training Agreements müssen sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Studiengangsleiter unterschrieben und im International Office abgegeben werden.
  • Nach Beendigung des Erasmus-Studierendenpraktikums: Nach Vorlage der Aufenthaltsbestätigung (und allenfalls einer Sprachkursbestätigung) und der Fertigstellung des Studierendenberichtes in der ERASMUS-Datenbank innerhalb der Vorlagefrist von 2 Wochen erhalten Erasmus Praktikantinnen und Praktikanten dei restlichen 20% der EU-Mittel und die letzte nationale Rate ausbezahlt.
  • Das Studierendenpraktikum ist mittels Praktikumszeugnis (Transcript of Work), welches wiederum mit dem "Training Agreement" übereinstimmen muss, zu belegen. Eine Kopie davon ist im Int. Office abzugeben.
  • Die Anrechnung des Praktikums muss binnen 2 Monaten erfolgen. Eine Kopie des Anrechnungsbescheides (je nach Studiengang verschieden, in IPM z.B. die vom FH-Betreuer unterschriebene "Beurteilung Berufspraktikum" ebenfalls im Int. Office abgeben.