Schwerpunkte

Managing financial performance
Mit dem CRF-Studium haben Sie die finanzielle Situation jederzeit fest im Griff: privat wie auf dem internationalen Geschäftsparkett. Die dazu nötigen Fähigkeiten erwerben Sie durch eine ganzheitliche Ausbildung, die Maßstäbe setzt.
Sie haben die Möglichkeit, durch Wahlfächer aus den Modulen "Controlling", "Internationale Rechnungslegung", "Finanzmanagement" oder "Steuern" individuelle Schwerpunkte in ihrem Studium zu setzen.
Finanzielle und soziale Kompetenzen mit Weitblick:
Als CRF-AbsolventIn vereinen Sie hohe Fach-, Sozial- und Management-Kompetenz. Sie sind damit in der Lage, das finanzwirtschaftliche Know-how zielgerichtet zur Steigerung des Unternehmenserfolges einzusetzen.
>> Allgemeine Managementkompetenz:
Unternehmen führen und Prozesse gestalten
>> Controlling / Rechnungswesen / Finanzmanagement:
Finanzielle Performance eines Unternehmens planen, messen und steuern
>> Internationales Management:
Global und interkulturell agieren
>> Projekte in Unternehmen:
Ausbildungsinhalte praktisch erfahren, umsetzen und erste Kontakte in die Geschäftswelt knüpfen
>> Sozialkompetenz:
Vermitteln von ethisches Grundwerten, Führungs- und Kommunikationsfähigkeiten
>> Internationalität: "Mit CRF zur Wall Street"
Auslandssemester im 4. Semester (optional für berufsbegleitend Studierende)
Zusatzqualifikation Bilanzbuchhalterprüfung:
Neben dem akademischen Abschluss bieten wir eine in der Finanzwelt gefragte Zusatzqualifikation an: die CRF-Studierenden können im Rahmen ihres Studiums die Bilanzbuchhalterprüfung ablegen.
Die Paritätische Kommission für Bilanzbuchhaltungsberufe anerkennt den Absolventen des Studienganges CRF für die Fachprüfung Bilanzbuchhalter (gem. BiBuG) den schriftlichen Teil Bilanzierung sowie unter Nachweis der Praxis verschiedene mündliche Fächer. Somit ist lediglich die schriftliche Teilprüfung zu Personalverrechnung gem. § 22 (4) BibuG sowie die mündlichen Prüfungsfächer Berufsrecht gem. § 23 (1) BibuG und Personalverrechnung gem. § 23 (8) BibuG zu absolvieren.
Es ist auch eine Anrechnung des Studienganges auf die Fachprüfung Buchhalter möglich. Hier bleibt nur das mündliche Prüfungsfach Berufsrecht gem. § 27 (1) BibuG offen.


