IPS - Internationalisierungsprogramm für Studierende des Landes OÖ (früher KIP)

Das IPS ist ein Stipendienprogramm des Landes OÖ in Zusammenarbeit mit den in den Richtlinien (www.ooe.gv.at - Themen - Förderungen) genannten oö. Universitäten/Fachhochschulen/Hochschulen. Es können Studien- und Forschungsaufenthalte, Lehrgänge und Praktika im nicht deutschsprachigen Ausland gefördert werden, jedoch keine Sprachkurse. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Fördervoraussetzungen:

  • Bestehende Zulassung zum ordentlichen Studium an der FH OÖ bzw. ein dort erfolgreich abgeschlossenes Studium.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung ein seit mindestens einem Jahr (durchgehend) bestehender Hauptwohnsitz in Oberösterreich.
  • Vorliegen eines vollständigen Antragspaketes (siehe unten)
  • Erfolgreiche Absolvierung von mindestens vier Semestern zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsaufenthalts (ausgenommen  Austauschprogramme wie ERASMUS- oder Joint-Study-Programme, hier ist die erfolgreiche Absolvierung von mindestens zwei Semestern erforderlich).
  • Fachliche Befürwortung der International Offices der FH OÖ Fakultäten eingebrachten Antrags durch die FH OÖ.
  • Nachweis eines zumutbaren Eigenmittelanteils an den Kosten für die beantragte Maßnahme (dieser muss unter Einbeziehung des KIP-Stipendiums und sonstiger erhaltener Förderungen derzeit mindestens 10 % [Änderungen vorbehalten] der Kosten laut Kosten- und Finanzierungsplan betragen).
  • Höchstalter der Förderwerberin bzw. des Förderwerbers von 35 Jahren.
  • Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch die Förderwerberin bzw. den Förderwerber, den Studienaufenthalt, Lehrgang oder das Praktikum zur Gänze zu absolvieren und von sich aus bei Nichtantritt den gesamten (inklusive eines allfälligen Reisekostenzuschusses) und bei Abbruch den anteiligen Förderungsbetrag (exklusive eines allfälligen Reisekostenzuschusses) rückzuerstatten.

Wichtige Bedingungen (Auszug aus den Richtlinien):

Nach Beendigung des Auslandsaufenthalts ist die Förderwerberin bzw. der Förderwerber verpflichtet, der Abteilung Wirtschaft des Amtes der OÖ. Landesregierung binnen 4 Wochen einen schriftlichen Bericht sowie eine Bestätigung/Zeugnis über das/den durchgeführte/n Praktikum/Studien- bzw. Forschungsaufenthalt/Lehrgang zu übermitteln.

  • Nach Beendigung des Auslandsaufenthalts hat die Förderwerberin bzw. der Förderwerber Rechnungen samt dazugehörender Zahlungsnachweise über die widmungsgemäße Verwendung der zuerkannten Landesförderung mindestens in Höhe der im vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplan angegebenen und geförderten Kosten bei Anforderung durch den Fördergeber binnen 2 Wochen vorzulegen.

Förderungsdauer:

  • max. 10 Monate

Förderungshöhe:

  • monatlich max. EUR 100,-
  • ev. Reisekostenzuschuss: Europa: max. EUR 240,-; außerhalb Europas max. 480,-
  • Förderungsobergrenze pro Person: EUR 1480,-

Einreichstelle:

  • International Office

Antragstellung und Verfahren:

  • vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Aktuelle Meldebestätigung (inkl. Angabe, seit wann der Hauptwohnsitz besteht)
  • Nachweis (ausnahmslos) über die Gewährung von Förderungen anderer Förderstellen mit dem jeweiligen Zusageschreiben. Auch eine allfällige Ablehnung solcher Förderungsanträge ist nachzuweisen.
  • ein Kosten- und Finanzierungsplan, aus dem in Gegenüberstellung zu den Reise- und Lebenshaltungskosten und ev. Kurs- bzw. Studiengebühren die beabsichtigte Finanzierungsform (z.B.: Stipendien, Reisekostenzuschüsse, Eigenleistung, Kredite) ersichtlich ist.

Einreichtermine:

  • Anträge können jederzeit, jedoch nur vor Beginn des Auslandsaufenthalts eingereicht werden.
  • Bearbeitungstermine: 1. Februar, 1. April, 1. Juni, 15. November

Formulare/Downloads: