Erasmus Stipendium
Erasmus Studierendencharta - Deutsch
Erasmus Studierendencharta - English
1) Erasmus Stipendium für Studierendenaufenthalt:
2) Erasmus Stipendium für Praktika innerhalt Europas mit 3 Monaten Mindestdauer:
Seit dem akademischen Jahr 2007/08 gibt es Erasmus-Förderungen für Berufspraktika, die im Ausland absolviert werden.
Bedingungen
- Dauer des Praktikums mindestens drei (3) ganze Monate (Anmerkung: als ganzer Monat gilt z. B. der Zeitraum 7. Februar bis 6. März), maximal jedoch zwölf (12) Monate.
- Zeitraum: zwischen 1. Juli und 30. September.
- Ordentliche Studierende am FH Campus Steyr.
- Staatsbürger eines EU/EWR-Staates oder türkische Staatsbürger.
- Mobilität in das Herkunftsland möglich (z. B. deutsche Staatsbürger verringen das Berufspraktikum in Deutschland), jedoch geringste Priorität bei der Stipendienvergabe.
Zweck des Studierendenpraktikums
- Vollzeitpraktikum, wenn es sich um ein Praktikum handelt, das als integraler Teil des Studiums anerkannt wird oder das zur sinnvollen Ergänzung der an der Heimathochschule absolvierten Ausbildung dient.
- Innerhalb des Förderzeitrums kann unmittelbar vor dem Praktikum ein Sprachkurs (mind. 2 Wochen, max. 1 Monat) absolviert werden. Für weniger verbreitete EU-Sprachen werden EILC-Sprachkurse angeboten, für die von den Studierenden separate Fördermittel beantragt werden können.
Weitere Voraussetzungen
- Doppelfinanzierung ist nicht zulässig (d. h. keine anderen Stipendien für das Praktikum dürfen bezogen werden).
- Die Studienbeihilfe kann für die Dauer des Erasmus-Studierendenpraktikums weiterbezogen werden, wenn die/der Studierende grundsätzlich in vollem Umfang zum Studien- und Prüfungsbetrief in Österreich zugelassen ist. Die Erasmus-Praktikantinnen und Praktikanten habenjedoch keinen Anspruch auf die Beihilfe für das Auslandsstudium. Studienbeihilfenbezieherinnen und –beziher können somit um einen Erasmus-Mobilitätszuschuss ansuchen, sofern das Erasmus-Studierendenpraktikum noch nicht abgeschlossen ist.
- Training Agreement und eine Verpflichtungserklärung zur Beibehaltung der Qualität bei Praktikumsaufenthalten „Quality Commitment for student placements“.
- Studierende müssen für ihren Auslandsaufenthalt jedenfalls kranken-, unfall- und haftpflichtversichert sein.
- Die/der Studierende muss über ein inländisches Konto verfügen.
Ablaufbeschreibung Bewerbung für Stipendium
Alle Formulare, genaue Richtlinien und Zuschusshöhen sind auf ILIAS zu finden.


