Erasmus Stipendium

Erasmus Studierendencharta - Deutsch
Erasmus Studierendencharta - English

1) Erasmus Stipendium für Studierendenaufenthalt:

Bewerbungsblatt

Erasmus Learning Agreement

Zuschusshöhen 2011/12

 

2) Erasmus Stipendium für Praktika innerhalt Europas mit 3 Monaten Mindestdauer:

Seit dem akademischen Jahr 2007/08 gibt es Erasmus-Förderungen für Berufspraktika, die im Ausland absolviert werden.

Bedingungen

  • Dauer des Praktikums mindestens drei (3) ganze Monate (Anmerkung: als ganzer Monat gilt z. B. der Zeitraum 7. Februar bis 6. März), maximal jedoch zwölf (12) Monate.
  • Zeitraum: zwischen 1. Juli und 30. September.
  • Ordentliche Studierende am FH Campus Steyr.
  • Staatsbürger eines EU/EWR-Staates oder türkische Staatsbürger.
  • Mobilität in das Herkunftsland möglich (z. B. deutsche Staatsbürger verringen das Berufspraktikum in Deutschland), jedoch geringste Priorität bei der Stipendienvergabe.

Zweck des Studierendenpraktikums

  • Vollzeitpraktikum, wenn es sich um ein Praktikum handelt, das als integraler Teil des Studiums anerkannt wird oder das zur sinnvollen Ergänzung der an der Heimathochschule absolvierten Ausbildung dient.
  • Innerhalb des Förderzeitrums kann unmittelbar vor dem Praktikum ein Sprachkurs (mind. 2 Wochen, max. 1 Monat) absolviert werden. Für weniger verbreitete EU-Sprachen werden EILC-Sprachkurse angeboten, für die von den Studierenden separate Fördermittel beantragt werden können.

Weitere Voraussetzungen

  • Doppelfinanzierung ist nicht zulässig (d. h. keine anderen Stipendien für das Praktikum dürfen bezogen werden).
  • Die Studienbeihilfe kann für die Dauer des Erasmus-Studierendenpraktikums weiterbezogen werden, wenn die/der Studierende grundsätzlich in vollem Umfang zum Studien- und Prüfungsbetrief in Österreich zugelassen ist. Die Erasmus-Praktikantinnen und Praktikanten habenjedoch keinen Anspruch auf die Beihilfe für das Auslandsstudium. Studienbeihilfenbezieherinnen und –beziher können somit um einen Erasmus-Mobilitätszuschuss ansuchen, sofern das Erasmus-Studierendenpraktikum noch nicht abgeschlossen ist.
  • Training Agreement und eine Verpflichtungserklärung zur Beibehaltung der Qualität bei Praktikumsaufenthalten „Quality Commitment for student placements“.
  • Studierende müssen für ihren Auslandsaufenthalt jedenfalls kranken-, unfall- und haftpflichtversichert sein.
  • Die/der Studierende muss über ein inländisches Konto verfügen.

Ablaufbeschreibung Bewerbung für Stipendium
Alle Formulare, genaue Richtlinien und Zuschusshöhen sind auf ILIAS zu finden.