Berufspraktikum im Ausland

www.daraja.at

Seit dem akademischen Jahr 2007/08 gibt es Erasmus-Förderungen für Berufspraktika, die im Ausland absolviert werden.

Bedingungen

  • Dauer des Praktikums mindestens drei (3) ganze Monate (Anmerkung: als ganzer Monat gilt z. B. der Zeitraum 7. Februar bis 6. März), maximal jedoch zwölf (12) Monate.
  • Ordentliche Studierende der FH OÖ, Campus Linz.
  • Mobilitäten in EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Norwegen, Kroatien und die Türkei 
  • Mobilität in das Herkunftsland möglich (z. B. deutsche Staatsbürger verbringen das Berufspraktikum in Deutschland).

WICHTIG: sobald Sie ein Berufspraktikum im Ausland planen (egal ob unter Erasmus oder nicht), sind Sie verpflichtet, diesen Aufenthalt dem International Office vor Praktikumsantritt bekannt zu geben. Im Zuge dessen erhalten Sie auch Informationen über andere mögliche Förderungen.

Zweck des Studierendenpraktikums

  • Vollzeitpraktikum, wenn es sich um ein Praktikum handelt, das als integraler Teil des Studiums anerkannt wird oder das zur sinnvollen Ergänzung der an der Heimathochschule absolvierten Ausbildung dient.
  • Innerhalb des Förderzeitrums kann unmittelbar vor dem Praktikum ein Sprachkurs (mind. 2 Wochen, max. 1 Monat) absolviert werden. Für weniger verbreitete EU-Sprachen werden EILC-Sprachkurse angeboten, für die von den Studierenden separate Fördermittel beantragt werden können.

Weitere Voraussetzungen

  • Doppelfinanzierung ist nicht zulässig (d. h. keine anderen Stipendien für das Praktikum dürfen bezogen werden).
  • Die Studienbeihilfe kann für die Dauer des Erasmus-Studierendenpraktikums weiterbezogen werden, wenn die/der Studierende grundsätzlich in vollem Umfang zum Studien- und Prüfungsbetrieb in Österreich zugelassen ist. Die Erasmus-Praktikantinnen und Praktikanten haben jedoch keinen Anspruch auf die Beihilfe für das Auslandsstudium. Studienbeihilfenbezieherinnen und –bezieher können somit um einen Erasmus-Mobilitätszuschuss ansuchen, sofern das Erasmus-Studierendenpraktikum noch nicht abgeschlossen ist.
  • Training Agreement und eine Verpflichtungserklärung zur Beibehaltung der Qualität bei Praktikumsaufenthalten „Quality Commitment for student placements“.
  • Studierende müssen für ihren Auslandsaufenthalt jedenfalls kranken-, unfall- und haftpflichtversichert sein.
  • Die/der Studierende muss über ein inländisches Konto verfügen.

Ablauf

  • Suche eines Praktikumsplatzes im europäischen Ausland durch den Studenten
  • Ausfüllen des Bewerbungsblattes sowie des Training Agreements und Abgabe im International Office spätestens ein Monat vor Praktikumsbeginn 
  • PraktikantInnen werden vom International Office Linz elektronisch in der Erasmus-Praktikanten-Datenbank nominiert. Durch den automatischen Versand eines E-Mails mit Registrierungscode und eines Nominierungsbestätigungsmails durch die Verwaltungsdatenbank werden die Praktikantinnen und Praktikanten über die Nominierung verständigt.
  • Nach Erhalt des Registrierungscodes (per Mail) registrieren sich die Praktikantinnen und Praktikanten in der Datenbank und akzeptieren damit die elektronische Abwicklung des Erasmus-Studierendenpraktikums sowie die elektronische Verarbeitung ihrer Daten.
  • Nach inhaltlicher Überprüfung der Nominierungsdaten versendet das Erasmus-Referat ein Zuerkennungsmail an die Praktikantinnen und Praktikanten.
  • Den Praktikantinnen und Praktikanten stehen die Vereinbarung und die sonstigen erforderlichen Formulare NUR online in der SMP (Student Mobility Praktika) Verwaltungsdatenbank zur Verfügung.
  • Vor Antritt des Erasmus-Studierendenpraktiums wir die Vereinbarung entweder in der Datenbank elektronisch signiert oder in doppelter Ausfertigung ausgedruckt und unterschrieben dem Erasmus-Referat übermittelt.
  • Auszahlung von 80% der EU-Mitteln und der 1. Rate der nationalen Mittel. Weitere nationale Raten werden monatlich ausbezahlt.
  • Im Falle eines Verlängerungsbedarfs des Studierendenpraktikums stellt die Praktikantin bzw. der Praktikant einen Verlängerungsantrag mindestens 6 Wochen vor Ende der ersten Praktikumsfrist. Die Verlängerung ist Teil eines durchgehenden Erasmus-Studierendenpraktikums. Eine Verlängerung ist nur ein Mal möglich und darf nicht länger sein als der ursprünglich zuerkannte Zuschusszeitraum.
  • Nach Beendigung des Erasmus-Studierendenpraktikums: Nach Vorlage der Aufenthaltsbestätigung (und allenfalls einer Sprachkursbestätigung) und der Fertigstellung des Studierendenberichtes innerhalb der Vorlagefrist von 2 Wochen erhalten Erasmus Praktikantinnen und Praktikanten die restlichen 20% der EU-Mittel und die letzte nationale Rate ausbezahlt.
  • Das Studierendenpraktikum ist mittels Praktikumszeugnis (Transcript of Work), welches wiederum mit dem „Training Agreement“ übereinstimmen muss, zu belegen.