Internship Abroad

Erasmus

Praktikumsaufenthalte im europäischen Ausland können im Rahmen des „Lebenslanges Lernen Programms“ mit einem Erasmus-Stipendium gefördert werden.

Die Höhe des Stipendiums hängt vom Gastland ab. Die Förderanträge werden ausschließlich im International Office Hagenberg abgewickelt.

Folgende Dokumente müssen mindestens zwei vor Antritt des Praktikums ausgefüllt und unterschrieben im International Office abgegeben werden.

Falls eine Verlängerung vorgesehen ist, muss der Antrag vier Wochen vor Ablauf des Praktikums gestellt werden.

Nach Beendigung des Erasmus-Studierendenpraktikums

Nach Vorlage der Aufenthaltsbestätigung, gegebenenfalls einer Sprachkursbestätigung und der Fertigstellung des Studierendenberichtes innerhalb der Vorlagefrist von 2 Wochen erhalten Erasmus Praktikantinnen und Praktikanten die restlichen 20% der EU-Mittel und die letzte nationale Rate ausbezahlt.

Das Studierendenpraktikum ist mittels Praktikumszeugnis (Transcript of Work), zu belegen und muss mit dem Training Agreement übereinstimmen.

Die Aufenthaltsbestätigung ist per Post an das Erasmus-Referat Linz zu schicken.

ÖAD-Erasmus-Referat Linz
zh. Hr. Szelegowitz Andreas
Altenbergerstr.69
4040 Linz

Das Transcript of Work und eine Kopie der Aufenthaltsbestätigung im International Office abgeben.

Voraussetzungen für den Bezug eines Erasmus-Stipendiums
  • Dauer des Praktikums mindestens drei ganze Monate (Anmerkung: als ganzer Monat gilt z. B. der Zeitraum 7. Februar bis 6. März), maximal jedoch zwölf Monate.
  • Ordentliche Studierende an der FH OÖ
  • Staatsbürger eines EU/EWR-Staates oder türkische Staatsbürger oder Studierende, die zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens seit einem Jahr den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich haben.
  • Den Vorgaben der Europäischen Kommission entsprechend ist Mobilität in das Herkunftsland möglich (zB. Deutscher Staatsbürger absolviert Berufspraktikum in Deutschland)
  • Vollzeitpraktikum, wenn es sich um ein Praktikum handelt, das als integraler Teil des Studiums anerkannt wird oder das zur sinnvollen Ergänzung der an der Heimathochschule absolvierten Ausbildung dient.
  • Innerhalb des Förderzeitrums kann unmittelbar vor dem Praktikum ein Sprachkurs (mind. 2 Wochen, max. 1 Monat) absolviert werden. Für weniger verbreitete EU-Sprachen werden EILC-Sprachkurse angeboten, für die von den Studierenden separate Fördermittel beantragt werden können.
Nominierungsfristen

Eine Nominierung ist zweimal pro Monat – jeweils zum 1. und 15. eines jeden Monats – vorgesehen und erfordert eine zumindest 14-tägige Vorlaufzeit.

Ablauf der Bewerbung um ein Erasmus-Stipendium
  • Suche eines Praktikumsplatzes im europäischen Ausland durch den Studierenden
  • Ausfüllen des Bewerbungsblattes sowie des Training Agreements und rechtzeitige Abgabe im International Office
  • Praktikantinnen und Praktikanten werden vom Internatioanl Office elektronisch in der Erasmus-Praktikanten-Datenbank nominiert. Durch den automatischen Versand eines E-Mails mit Registrierungscode und eines Nominierungsbestätigungsmails durch die Verwaltungsdatenbank werden die Studierenden über die Nominierung verständigt.
  • Nach Erhalt des Registrierungscodes (per Mail) registrieren sich die Praktikantinnen und Praktikanten in der Datenbank und akzeptieren damit die elektronische Abwicklung des Erasmus-Studierendenpraktikums sowie die elektronische Verarbeitung ihrer Daten.
  • Das IO versendet eine Kopie desTraining Agreements an das ÖAD-Erasmus-Referat
  • Nach inhaltlicher Überprüfung der Nominierungsdaten versendet das Erasmus-Referat ein Zuerkennungsmail an die Praktikantinnen und Praktikanten.
  • Den Praktikantinnen und Praktikanten stehen die Vereinbarung und die sonstigen erforderlichen Formulare NUR online in der SMP (Student Mobility Praktika) Verwaltungsdatenbank zur Verfügung.
  • Vor Antritt des Erasmus-Studierendenpraktikums wird die Vereinbarung entweder in der Datenbank elektronisch signiert oder in doppelter Ausfertigung ausgedruckt und unterschrieben dem Erasmus-Referat übermittelt.
  • Auszahlung von 80% der EU-Mitteln und der 1. Rate der nationalen Mittel. Weitere nationale Raten werden monatlich ausbezahlt.
  • Im Falle einer Verlängerung stellt der/die Studierende einen Verlängerungsantrag mindestens 6 Wochen vor Ende der ersten Praktikumsfrist. Die Verlängerung ist Teil eines durchgehenden Erasmus-Studierendenpraktikums. Eine Verlängerung ist nur ein Mal möglich und darf nicht länger sein als der ursprünglich zuerkannte Zuschusszeitraum