Bibliotheksordnung
Die Bibliothek steht in erster Linie Studierenden, Lehrenden und Angehörigen der FH OÖ zur Verfügung. Gäste sind herzlich eingeladen unser Angebot im Lesesaal zu nutzen.
Mag. Silvia Fuchshuber
Christa Meisinger
silvia.fuchshuber (at) fh-hagenberg.at
christa.meisinger (at) fh-hagenberg.at
Tel.: +43 (0)7236/ 3888-4020
Online-Katalog
Öffnungszeiten
Taschen bitte im Eingangsbereich/Garderobe abstellen. Beim Verlassen der Bibliothek ist dem Bibliothekspersonal auf Verlangen Einsicht in Taschen/Rucksäcke etc. zu gewähren.
Die Räumlichkeiten der Bibliothek sollen zu Studienzwecken genutzt werden. Verhalten, das den laufenden Bibliotheksbetrieb stört oder behindert (Essen, Trinken, Rauchen, Telefonieren, Musik hören etc.), ist zu unterlassen.
Bei der Vervielfältigung von Medien obliegt den BenutzerInnen die Verantwortung für die Einhaltung bestehender urheberrechtlicher Bestimmungen.
Entlehnungen können ausschließlich persönlich durchgeführt werden; Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises/Studentenausweises. Die Entlehnung ist für alle Angehörigen der FH OÖ gebührenfrei.
Hauptberufliche MitarbeiterInnen der FH OÖ Campus Hagenberg haben das Recht, Werke, die sie für ihre laufende Lehr- und Forschungstätigkeit benötigen, ohne zeitliche und mengenmäßige Beschränkungen auszuleihen. Sie gewähren jedoch den Studierenden auf deren Verlangen hin Einsicht in diese Werke.
Nebenberufliche MitarbeiterInnen können die erforderlichen Medien bis zum Ende des jeweiligen Semesters entlehnen.
Über die Zulassung von externen BenutzerInnen wird im Einzelfall, nach Hinterlegung einer Kaution, entschieden.
Der Online-Katalog (WebOPAC) http://library.fh-hagenberg.at ermöglicht die Suche nach verschiedenen Suchkriterien und liefert eine Mediennummer, anhand derer die Medien im Freihandbestand der Bibliothek zu finden sind. Bei der Recherche ist das Bibliothekspersonal gerne behilflich.
In gesperrte Diplomarbeiten wird während der Sperrfrist ausnahmslos keine Einsicht gewährt.
Die reguläre Leihdauer beträgt für Studierende:
• Bücher, Diplomarbeiten: 2 Wochen
• DVDs, CD-ROMs: 1 Woche
• Zeitschriften: 1 Woche
Anzahl der maximal entlehnbaren Medien:
• regulär: 10 Medien
• DiplomandInnen: 20 Medien
Sofern keine Reservierung vorliegt, kann die Leihdauer vor Ablauf der Rückgabefrist um weitere zwei Wochen verlängert werden. Bei CD-ROMs, DVDs, Diplomarbeiten und Zeitschriften ist eine Verlängerung der Leihfrist nicht möglich.
Die Medien müssen selbstständig, ohne eine Rückgabeerinnerung abzuwarten, vor dem Rückgabetermin zurückgebracht oder verlängert werden. Die Medien sind bei der Rückgabe von der/dem EntleiherIn an den richtigen Platz zurückzustellen – im Interesse aller anderen LeserInnen.
Nach einer Kulanzfrist von fünf Tagen wird pro Tag und fälligem Medium ein Betrag von 50 Cent fällig. Bei Überschreitung der Kulanzfrist wird die Mahngebühr der ganzen säumigen Woche rückwirkend wirksam.
Eine weitere Verlängerung der Leihe ist nach Überschreitung der Rückgabefrist nicht mehr möglich.
Bei Verlust oder Beschädigungen eines Mediums liegt es im Ermessen des Bibliothekspersonals, ob und in welcher Form das Medium zu ersetzen ist. Die Kosten dafür trägt der/die EntlehnerIn.
Medienwünsche/Ankaufsvorschläge können beim Bibliothekspersonal deponiert. Sofern sie für die Weiterentwicklung der Bibliothek erforderlich sind, werden sie der/dem LeiterIn des Studiengangs oder der/dem FachbereichsleiterIn zur Prüfung vorgelegt.
Scheidet ein/e Studierende/r aus dem Studiengang aus (z.B. nach Ablegung der Bachelor-, Master- oder Diplomprüfung bzw. bei Abbruch des Studiums) erhält sie/er das Bachelor-, Master- bzw. Diplomprüfungszeugnis bzw. die Exmatrikulationsbestätigung erst nach Vorlage einer Entlastungsbestätigung seitens der Bibliothek.


