Die Bibliothek steht allen Angehörigen der FH OÖ zur Verfügung und enthält Bücher, Fachzeitschriften, CDs und DVDs. Die elektronischen Ressourcen der Bibliothek sind von allen Rechnern im Campusnetz nutzbar. Die Nutzungsbedingungen für elektronische Medien sind dabei einzuhalten.
Mag. Silvia Fuchshuber, Tel.: 050804-24020
Christa Meisinger, Tel.: 050804-21521
silvia.fuchshuber(at)fh-hagenberg.at
christa.meisinger(at)fh-hagenberg.at
MO - DO: 09:00 - 18:00
FR: 09:00 - 16:00
Taschen bitte in den Schließfächern in der Garderobe abstellen; Schlüssel sind beim Bibliothekspersonal erhältlich. Beim Verlassen der Bibliothek ist auf Verlangen Einsicht in Taschen/Rucksäcke etc. zu gewähren. Die Räumlichkeiten der Bibliothek sollen zu Studienzwecken genutzt werden. Verhalten, das den laufenden Bibliotheksbetrieb stört oder behindert (Essen, Trinken, Telefonieren, Musik hören etc.), ist zu unterlassen.
Bei der Vervielfältigung von Medien obliegt den BenutzerInnen die Verantwortung für die Einhaltung bestehender urheberrechtlicher Bestimmungen.
Entlehnungen können ausschließlich persönlich durchgeführt werden; Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises/Studentenausweises. Die Entlehnung ist für alle Angehörigen der FH OÖ gebührenfrei.
Hauptberufliche MitarbeiterInnen der Fakultät für Informatik, Kommunikation und Medien haben das Recht, Werke, die sie für ihre laufende Lehr- und Forschungstätigkeit benötigen, ohne zeitliche und mengenmäßige Beschränkungen auszuleihen. Sie gewähren jedoch den Studierenden auf deren Verlangen hin Einsicht in diese Werke.
Nebenberufliche MitarbeiterInnen können die erforderlichen Medien bis zum Ende des jeweiligen Semesters entlehnen. Über die Zulassung von externen BenutzerInnen wird im Einzelfall, nach Hinterlegung einer Kaution, entschieden.
Der Online-Katalog opac.obvsg.at/fho ermöglicht die Suche nach verschiedenen Suchkriterien und liefert eine Signatur, anhand derer die Medien im Freihandbestand der Bibliothek zu finden sind. Bei der Recherche ist das Bibliothekspersonal gerne behilflich. Wenn ein Medium vorgemerkt worden ist, wird der Vormerker, sobald das Medium verfügbar ist, per E-Mail darüber informiert. Das vorgemerkte Medium wird dann eine Woche für den Vormerker reserviert bzw. bereitgestellt. In gesperrte Diplomarbeiten wird während der Sperrfrist ausnahmslos keine Einsicht gewährt.
• regulär: 10 Medien
• DiplomandInnen: 20 Medien
Sofern keine Reservierung vorliegt, kann die Leihdauer vor Ablauf der Rückgabefrist um weitere zwei Wochen verlängert werden. Bei CD-ROMs, DVDs, Diplomarbeiten und Zeitschriften ist eine Verlängerung der Leihfrist nicht möglich. Verlängerungen können im Online-Katalog opac.obvsg.at/fho unter "Anmelden/Benutzerkonto" selbst durchgeführt werden. Hier können auch Informationen über alle ausgeliehenen Medien mit Angabe von Autor, Titel und Rückgabefrist abgerufen werden. In Ausnahmefällen können entliehene Medien vom Bibliothekspersonal auch vor Ablauf der vereinbarten Leihfrist rückgefordert werden.
Die Medien müssen selbstständig, ohne eine Rückgabeerinnerung abzuwarten, vor dem Rückgabetermin zurückgebracht oder verlängert werden. Die Medien sind bei der Rückgabe von der/dem EntleiherIn an den richtigen Platz zurückzustellen – im Interesse aller anderen LeserInnen.
Nach einer Kulanzfrist von fünf Tagen wird pro Tag und fälligem Medium ein Betrag von 50 Cent fällig. Bei Überschreitung der Kulanzfrist wird die Mahngebühr der ganzen säumigen Woche rückwirkend wirksam.
Eine weitere Verlängerung der Leihe ist nach Überschreitung der Rückgabefrist nicht mehr möglich.
Bei Verlust oder Beschädigungen eines Mediums liegt es im Ermessen des Bibliothekspersonals, ob und in welcher Form das Medium zu ersetzen ist. Die Kosten dafür trägt der/die EntlehnerIn.
Medienwünsche/Ankaufsvorschläge können beim Bibliothekspersonal deponiert. Sofern sie für die Weiterentwicklung der Bibliothek erforderlich sind, werden sie der/dem LeiterIn des Studiengangs oder der/dem FachbereichsleiterIn zur Prüfung vorgelegt.
Die Fernleihe ist ausschließlich den Angehörigen der FH OÖ vorbehalten. Die Fernleihebedingungen (Fristen, Entlehnmöglichkeit ...) orientieren sich an den Vorgaben der Lieferbibliothek. Für Fernleihebestellungen aus österreichischen Verbundbibliotheken wird ein Betrag von € 2,50 eingehoben, ansonsten werden die tatsächlich anfallenden Kosten weiterverrechnet.
Scheidet ein/e Studierende/r aus dem Studiengang aus (z.B. nach Ablegung der Bachelor-, Master- oder Diplomprüfung bzw. bei Abbruch des Studiums) erhält sie/er das Bachelor-, Master- bzw. Diplomprüfungszeugnis bzw. die Exmatrikulationsbestätigung erst nach Vorlage einer Entlastungsbestätigung seitens der Bibliothek.