
Als fachliche Zugangsvoraussetzung für ein Fachhochschul-Bachelor- bzw. Diplomstudium gilt:
Die Hochschulreife ist in einer der folgenden Formen nachzuweisen:
a) Durch den Besitz eines österreichischen Reifezeugnisses.
b) Durch den Besitz eines ausländischen Zeugnisses, das einem österreichischen Zeugnis entweder aufgrund einer internationalen Vereinbarung oder aufgrund einer bestätigten Anerkennung (Nostrifizierung) gleichwertig ist. Bei ausländischen Studienwerbern ist gegebenenfalls die Beherrschung der deutschen Sprache zum Zeitpunkt des Studienbeginns nachzuweisen.
c) Durch den Besitz einer Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (z.B. Fachhochschule oder Universität).
Als Studienwerber mit einschlägiger beruflicher Qualifikation gelten:
Es gibt 3 Möglichkeiten für ein Fachhochschul-Studium ohne allgemeine Hochschulreife:
a) FH-Studienbefähigung
b) Berufsreifeprüfung
c) Studienberechtigungsprüfung